Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 (BEG)

23.06.2021

Sie träumen von einem Haus im Grünen, das nicht nur hell und groß, sondern auch energiesparend ist? Mit einem nachhaltigen Gebäude können Sie zukünftig enorme Energiekosten einsparen, worüber sich nicht nur Ihr Portemonnaie, sondern auch das Klima freuen wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Verwirklichung Ihres Traums mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 (BEG) richtig sparen können und was sich bei den bisherigen Förderprogrammen ändert.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • BEG überarbeitet bis Mitte 2021 die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA und fasst diese zusammen – Einführung erfolgt schrittweise

  • Neue Programme: BEG EM für energetische Sanierungen mit Einzelmaßnahmen, BEG WG und BEG NWG für Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard

  • BEG EM-Zuschuss (BAFA) bereits seit dem 01.01.2021 gültig, BEG EM-Kredit sowie BEG WG und BEG NWG (KfW) sind am 01.07.2021 in Kraft getreten

  • Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Umsetzung und in der Regel auch vor Abschluss des ersten Liefer- und Leistungsvertrages gestellt werden

Bundesförderung für effiziente Gebäude löst bisherige KfW-Förderung ab

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit mit dem Gedanken gespielt haben, energieeffizient zu bauen oder bestehenden Wohnraum zu sanieren, sind Sie bestimmt schon einmal auf die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestoßen. Mit den verschiedenen Förderungen können Sie bei Ihrer Baufinanzierung nicht nur bares Geld sparen, sondern auch von langen Sollzinsbindungen und tilgungsfreien Anfangsjahren profitieren.

Nachdem bereits Anfang 2020 die Förderprogramme der KfW und des BAFA im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 überarbeitet wurden, hat die Bundesregierung nun beschlossen, die Förderung für energieeffiziente Gebäude erneut weiterzuentwickeln. Dazu werden die bisherigen Förderungen, unter anderem das CO2-Gebäudesanierungsprogramm "Effizient Bauen und Sanieren", neu strukturiert und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Mit der BEG 2021 werden somit erstmals die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz unter einem Dach zusammengeführt.

Sie planen ein Eigenheim nach den neusten Effizienz-Standards und möchten von staatlicher Förderung profitieren? Dann erfahren Sie hier mehr über das KfW-Darlehen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021: Das ändert sich

Während die meisten Änderungen zum 1. Juli 2021 eingetreten sind, gibt es auch Neuregelungen, die bereits seit Jahresbeginn gelten. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Zusammenlegung der aktuellen Förderprogramme der KfW und dem BAFA zu drei Förderprogrammen in der neuen BEG, wobei diese zukünftig entweder als einmaliger Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss angeboten werden. 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt für:

- Vollsanierung/Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
- Vollsanierung/Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden (BEG EM)

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

- Antragsstellung bei der KfW vor Vorhabensbeginn (Abschluss von Liefer- und
  Leistungsverträgen): Nur ein Antrag für sämtliche Förderungen notwendig
- Förderung kann als direkter Investitionszuschuss oder als zinsgünstiger Kredit mit
  Tilgungszuschuss erfolgen

- Für alle Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden
  (Ausnahme: Bei Heizungsanlagen reicht ein Fachunternehmen aus)
- Erweiterte Effizienzklassen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden mit höheren
  Tilgungszuschüssen und Förderhöchstbeträgen
: Erneuerbare Energien (EE)- und
  Nachhaltigkeitspaket (NH)

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit werden stärker gefördert

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 werden diverse Förderungen erhöht. Insbesondere die Kredit- und Investitionsrahmen für Förderungen mit Einzelmaßnahmen fallen deutlich höher aus, aber auch Bonus-Förderungen für empfohlene Maßnahmen, aus einem individuellen Sanierungsfahrplan in Höhe von 5 Prozent sind möglich. Während die erhöhte Förderung für den Austausch einer Ölheizung bestehen bleibt, gibt es einen neuen Innovationsschub für emissionsarme Holzheizungen.

Auch die Förderung und die Fördersätze für nachhaltige und energieeffiziente Gebäude und Technologien sind gestiegen. Hierzu wurden sogenannte Effizienzhaus- (EE) und Nachhaltigkeits-Klassen (NH) ins Leben gerufen, welche mit erhöhten Tilgungszuschüssen ausgestattet sind.

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Erhöhung der Förderung für Energieberatung

Seit dem 1. Juli 2021 wurde die Förderung für Energieberatung bei der KfW erhöht, welche die Fachplanung und Baubegleitung miteinschließen. Mit den KfW-Programmen 261 und 461 können zukünftig bis zu 10.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. Die Förderung für Wohngebäude (BEG WG) beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ersetzt somit das alte Förderprogramm KfW 431.

Bei einer Förderung nach BEG EM beträgt der maximal förderfähige Betrag 5.000 Euro, der Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss 2.500 Euro. Auch hier hat das Programm KfW 262 am 1. Juli das alte Programm KfW 431 ersetzt.

Hinweis: Sie können nicht dieselben förderfähigen Kosten gleichzeitig in einer BEG-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen.

Außerdem enthält die BEG die folgenden Neuerungen:

  • Vereinfachte Antragsstellung: Sie müssen die Förderangebote nur noch mit einem einzigen Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) beantragen, der sowohl die Fachplanung als auch die Baubegleitung einschließt. Ebenso erfolgt eine Angleichung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. 
  • Flexibilität: Jeder förderfähige Sachverhalt wird als Zuschuss- und als Kreditförderung angeboten, während bislang teilweise nur eines von beiden möglich war.
  • Integration von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien: Neben der Erhöhung der Förderquote werden EE-Klassen für den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubau und Sanierungen eingeführt (z.B. Effizienzhaus 55 EE).
  • Digitalisierung: Erstmals werden Digitalisierungsmaßnahmen, wie z.B. Efficiency Smart Home eigenständig förderfähig. Ebenso werden Neubauten, die ein vom BMI (Bundesministerium des Innern, für Bund und Heimat) anerkanntes Zertifikat mit Qualitätssiegel "Nachhaltig Bauen" erhalten haben, als sogenannte NH-Klassen stärker gefördert.
  • Anreizsteigerung: Im Bereich der Sanierung werden für sehr ambitionierte Vorhaben mit der anspruchsvollen Effizienzhausstufe EH 40 stärkere Anreize geschaffen und gleichermaßen weniger anspruchsvolle Stufen wie die bisherige EH 115 beendet.
     

Hinweis: Der KfW-Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als separate Förderung neben der BEG bestehen.

Alle Änderungen im Detail finden Sie direkt auf den Webseiten der KfW, dem BAFA und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Kennen Sie schon den flexiblen KfW-Studienkredit? Wir zeigen Ihnen, die Vorteile der Förderung und wie Sie diese ganz einfach beantragen können.

Kernziele der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Attraktivität der Förderungen steigern und CO2-Emissionen senken

Auch wenn die Förderungen verlockend klingen, wurden sie in der Vergangenheit nur selten von Sanierern und Häuslebauern in Anspruch genommen, was in der Regel an der Komplexität der Antragsstellung und der Unübersichtlichkeit der vielzähligen Programme lag.

Aus diesem Grund sollen die Antragsverfahren bei der KfW und des BAFA zukünftig vereinfacht werden. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 (BEG) sollen Neubauten und Sanierungen mit Effizienzhaus-Standard und modernster Technik noch attraktiver für Eigenheimbesitzer und Bauherren werden.

Ebenso erhofft sich die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der Förderprogramme eine signifikante Senkung der CO2-Emissionen, da der Bau von Gebäuden und deren Energieversorgung derzeit etwa 25% des CO2-Ausstoßes ausmacht und daher ein enormes Energiesparpotenzial aufweist. Nach zwei Jahren sollen die umstrukturierten Programme und die ergriffenen Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden.

Tipp: Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien spielen zukünftig eine größere Rolle beim Bauen und Sanieren. Je nachhaltiger und energieeffizienter ein Gebäude oder eine eingesetzte Technologie ist, desto höher kann die Förderung ausfallen (bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten).

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So beantragen Sie die Förderungen im Rahmen der BEG 2021

Die Einführung der drei Förderprogramme erfolgt schrittweise.

Seit Januar 2021 können Sie bereits Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (BEG EM) über das BAFA beantragen, eine Kreditförderung über die KfW ist nun erstmals seit dem 1. Juli 2021 erhältlich. Im gleichen Zuge ist seit Juli die Beantragung einer Kredit- oder Zuschussförderung für effiziente Neubauten und Vollsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) über die KfW oder die Hausbank möglich und löst somit die alten KfW-Programme ab – soweit dies nicht schon durch die Zuschuss-Förderung der BEG EM geschehen ist.

Die drei Förderprogramme im Überblick

BEG 2021 Gültig seit Träger Zuschuss Träger Kredit
Einzelmaßnahme (BEG EM) 01.01.2021 BAFA (BEG EM) KfW 262*
Komplettsanierung & Neubau Wohngebäude (BEG WG) 01.07.2021 KfW (Programm KfW 461)** KfW (Programm KfW 261)
Komplettsanierung & Neubau Nichtwohngebäude (BEG NWG) 01.07.2021 KfW (Programm KfW 461)** KfW (Programm KfW 261)

* Gültig seit 01.07.2021; ** Wird ab 2023 vom BAFA übernommen

Ein zentrales Antragsformular für alle Förderprogramme

Die Antragsstellung soll im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021 deutlich vereinfacht werden und über ein zentrales Antragsformular für alle Förderprogramme laufen. So können Sie beispielsweise eine Förderung für energetische Sanierung zukünftig in einem Formular beantragen.

KfW und BAFA bleiben Träger der staatlichen Förderung

Auch wenn die aktuellen Förderprogramme der KfW und des BAFA zum 30. Juni 2021 aufgelöst und in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst wurden, wird keine der beiden Institutionen abgeschafft, sondern lediglich die Förderhöhe und die bisherige Aufgabenverteilung geändert. Sowohl die KfW als auch das BAFA bleiben also zukünftig Träger der staatlichen Förderung für energetische Sanierung und Modernisierung. Ab 2023 wird das BAFA dann die Zuschussförderung vollständig übernehmen, während die KfW Kredite mit Tilgungszuschuss ausgibt.

Unser Fazit

Mit den neuen Zuschussmöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, auch bei kombinierten Einzelmaßnahmen schnell hohe Zuschüsse zu erhalten, die Sie bereits seit Jahresanfang über das BAFA beantragen können.

Die Wahlmöglichkeit aus einem KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss und einem Investitionszuschuss erfordert eine rechtzeitige und genaue Betrachtung der wirtschaftlicheren Variante. Wichtig ist, dass Sie die neue Antragsstellung vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beachten.

Wir wünschen Ihnen für Ihr Vorhaben viel Erfolg und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg in die eigenen vier – nachhaltigen Wände. Wenn Sie Ihre Traumimmobilie bereits in Aussicht haben und auf der Suche nach einem Finanzierungsexperten sind oder Hilfe bei der Beantragung einer KfW-Förderung benötigen, unterstützen wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder einer Videoberatung bei Ihrem Vorhaben