Ihre Baufinanzierung bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main

Sind Sie bereit, den nächsten Schritt Richtung Eigenheim zu machen? Wir helfen Ihnen beim Verwirklichen - mit der passenden Baufinanzierung! Neben dem Kauf unterstützen wir auch bei Verkauf, Modernisierung, Renovierung sowie der energetischen Sanierung Ihrer Immobilien. Als persönlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite gestalten wir gemeinsam Ihren Weg zum Eigenheim.

Ihre Vorteile – unser ausgezeichneter Service und mehr

Individuelle Baufinanzierung für Ihre Immobilien

Nutzen Sie die Vorteile einer durchdachten Baufinanzierung für finanzielle Sicherheit und individuelle Lösungen:

  • Flexible Tilgung: Passen Sie Tilgungssätze und Zinsbindungszeiten individuell an Ihre Bedürfnisse an.
  • Zinssicherheit: Sichern Sie sich feste Hypothekenzinsen auf den Baukredit für bis zu 30 Jahre.
  • Sondertilgungen: Verkürzen Sie die Darlehenslaufzeit durch optionale Sonderzahlungen.
  • Staatliche Förderung: Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen, um günstiger zu bauen, zu kaufen oder zu modernisieren.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch bei Ihrem Bankberater der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.

Unsere Konditionen

Ihre FVB Baufinanzierung

Sollzinsbindung fester Sollzins effektiver Jahreszins
1 Jahr 3,58% 3,64%
2 Jahre 3,10% 3,14%
3 Jahre
2,98% 3,02%
4 Jahre
2,97% 3,01%
5 Jahre 2,98% 3,02%
10 Jahre 3,11% 3,15%
Repräsentatives Beispiel unserer Top-Konditionen:

Den angezeigten Top-Konditionen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Darlehenssumme (Nettodarlehensbetrag) 300.000,00 Euro
Auszahlung 100%
Zinsbindung 10 Jahre
Tilgung 2%
Anfängliche monatliche Rate 1.277,00 Euro
Anzahl der Raten 362 (+ Abschlussrate)  
Sollzins (gebunden als fester Zinssatz) 3,11% p.a.
Effektiver Jahreszins 3,15% p.a.

In die Gesamtkosten/Effektiver Jahreszins einbezogene weitere Kosten:

  • Zu entrichtende Zinsen
  • Kosten für die Eintragung der Sicherheit im Grundbuch
  • Kosten für die Immobilienbewertung

Finanzierung von erstrangigen Baudarlehen bis 60% des Kaufpreises/der Herstellungskosten, keine gewerblichen Objekte. Einwandfreie Bonität vorausgesetzt. Zusätzlich fallen ggf. noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung sowie Kosten für die Gebäudeversicherung.

Sie haben noch weitere Träume?

Wir finanzieren gerne auch Ihre liebsten Hobbys.

Anschlussfinanzierung nach Baufinanzierung

Immobilienfinanzierung und Planung: Tipps und Förderungen

Die Zinsbindung Ihres Darlehens endet, und Sie benötigen eine Anschlussfinanzierung? Ein Forward-Darlehen könnte die Lösung sein. Wir unterstützen Sie dabei, die besten Konditionen zu sichern und Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Strategie entwickeln.

Bausparvertrag für günstige Finanzierung

Ein Bausparvertrag kombiniert das Ansparen von Kapital mit einem zinsgünstigen Darlehen. Besonders bei einer langfristigeren Planung lohnt sich der Bausparvertrag dank der Zinssicherheit und den staatlichen Förderungen.

Staatliche Förderungen sichern

Nutzen Sie unser Fachwissen: Unsere zertifizierten Berater helfen Ihnen, die besten Fördermöglichkeiten zu finden und zu nutzen. Ob staatliche Zuschüsse wie die KfW-Förderung oder die Wohn-Riester, regionale Programme oder steuerliche Vorteile – wir sorgen dafür, dass Sie von den optimalen Konditionen profitieren.

Experten für Modernisierung finden

Eine Modernisierung kann nicht nur den Wert Ihrer Immobilie steigern, sondern auch deren Energieeffizienz verbessern und damit langfristige Kosteneinsparungen ermöglichen. Lassen Sie sich dabei von den Fachberatern der Frankfurter Volksbank Rhein/Main unterstützen und profitieren Sie von maßgeschneiderten Finanzierungslösungen.

Nutzen Sie unser Energieberater-Netzwerk bei der Suche nach einem Experten aus dem Netzwerk der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.

Immobiliensuche - Tipps für Eigentum in Frankfurt und Umgebung

Sie haben Ihre Traumimmobilie noch nicht gefunden? Wir haben Ihnen 6 Tipps für die Immobiliensuche in unserem Ratgeber-Artikel zusammengestellt. Unsere eigene Immobiliengesellschaft unterstützt Sie gerne bei der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie.

Beratung zur Baufinanzierung

Der Schritt in die eigene Immobilie wirft wichtige Fragen auf: Was kann ich mir leisten? Was muss ich bei der Baufinanzierung alles bedenken? Wie viel Eigenkapital benötige ich und welche zusätzlichen Kosten und Nebenkosten kommen auf mich zu?

Vertrauen Sie der Frankfurter Volksbank Rhein/Main, wenn es um diese wichtigen Fragen geht.

Lassen Sie sich dazu von unseren Experten rund um Immobilien und Baufinanzierung beraten.

Unser Glossar zum Thema Baufinanzierung

Hätten Sie gewusst, was sich genau hinter den Begriffen Zinsbindungsfrist, Sondertilgung oder Bauzeitzinsen verbirgt? Im Folgenden wollen wir Licht ins Dunkle bringen und Ihnen alle relevanten Informationen zum Thema Baufinanzierung mit an die Hand geben.

A - Annuitätendarlehen, Anschlussfinanzierung, Auflassung, Auflassungsvormerkung

Annuitätendarlehen:

Langfristiges Darlehen, welches in konstanten Kreditraten (Annuitäten) zurückgeführt wird. Die Annuität setzt sich aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Zinsen werden hierbei nur auf den geschuldeten Kreditbetrag berechnet, mit der Tilgung wird die Kreditschuld monatlich zurückgeführt. Im Zeitverlauf nimmt der Zinsanteil stetig ab, wohingegen der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt. Klassische Immobilienfinanzierungen werden in der Regel über Annuitäten zurückgeführt.

 

Anschlussfinanzierung:

In der Regel weist ein Immobiliendarlehen nach Ablauf der Zinsfestschreibung eine Restschuld auf. Wird das Darlehen bei dem gleichen Kreditinstitut (i.d.R. zu neu vereinbarten Konditionen) fortgesetzt, spricht man auch von einer Prolongation. Wechselt der Kreditnehmer die Bank, wird dies als Umschuldung bezeichnet.

 

Auflassung:

Die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- oder Immobilieneigentums. Die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch bewirkt den Eigentumsübergang.

 

Auflassungsvormerkung:

Der schuldrechtliche Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück wird gesichert. Einzutragen ist die Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs. Die Eintragung schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer das Objekt an eine andere Person verkauft oder mit Wirkung gegen den Käufer mit weiteren Lasten/Beschränkungen oder Grundpfandrechten belastet.

B - Bauzeitzinsen, Beleihungssatz, Beleihungswert, Bereitstellungszins, Bürgschaft

Bauzeitzinsen:

Zinsen, welche innerhalb der Bauzeit für den bereits ausgezahlten Teil des Darlehens anfallen. Bauzeitzinsen werden i.d.R. bei Neubauprojekten veranschlagt, bei denen das Darlehen stufenweise, je nach Baufortschritt, ausgezahlt wird.

 

Beleihungsauslauf:

In den meisten Fällen dient die Immobilie als Sicherheit für den Immobilienkredit. Kreditinstitute sichern sich auf diese Weise gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Der Beleihungsauslauf setzt die Grundschuld der finanzierenden Bank (inkl. eventueller Vorlasten im Grundbuch) ins Verhältnis zum Beleihungswert. Je niedriger der Beleihungsauslauf desto besser ist die Sicherheitenposition für die Bank.

 

Beleihungswert:

Vom entsprechenden Kreditinstitut festgesetzte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. In der Regel handelt es sich um den Wert, welcher unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann.

 

Bereitstellungszins:

Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. In der Regel beträgt dieser ca. 3% p.a.

 

Bürgschaft:

Dient der Bank als Sicherheit für die Rückzahlung eines Darlehens, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Bürge der Bank gegenüber, das Darlehen zurückzuzahlen, einschließlich anfallender Zinsen und Kosten.

E - Effektivzins, Eigenkapital, Endfälliges Darlehen, Erbbaurecht

Effektivzins:

Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile (z.B. Zinssatz, Grundbuchamtskosten für die Grundschuldeintragung) berücksichtigt sind. Nicht berücksichtigt werden hingegen z.B. Bereitstellungszinsen. Der Effektivzins soll den Vergleich von Angeboten unterschiedlicher Kreditinstitute ermöglichen.

 

Eigenkapital:

Eigene liquide Vermögenswerte, welche in die Finanzierung eingebracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere oder persönliche Arbeitsleistung (Eigenleistung). Weitere Immobilien, Bausparguthaben oder Lebens- und Rentenversicherungen können in Form von Zusatzsicherheiten als Eigenkapitalersatz dienen.

 

Endfälliges Darlehen:

Die Kreditrückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe. Während der Laufzeit werden i.d.R. die auf dem Darlehen nicht geleisteten Tilgungen in eine Tilgungsersatzanlage, wie beispielsweise Renten-/Lebensversicherung oder Bausparvertrag investiert. Die Zinszahlungen sind während der gesamten Laufzeit gleichbleibend.

 

Erbbaurecht:

Das Erbbaurecht ist i.d.R. zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und schafft für den Erbbauberechtigten die Möglichkeit, ein Haus zu bauen und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück zu erwerben. Zum Ausgleich zahlt er dem Erbbaurechtsausgeber einen im Voraus festgelegten Zins (Erbbauzins). Das Erbbaurecht wird in das Grundbuch eingetragen. Darin wird ein gesondertes Blatt, das Erbbaugrundbuch, angelegt.

G - Grundbuch, Grunddienstbarkeiten, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrecht, Grundschuld

Grundbuch:

Beim Amtsgericht geführtes Register zur Darlegung der Rechtsverhältnisse eines Grundstücks. Das Grundbuch ist in fünf Teile gegliedert. Hierzu zählen die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Neben der Größe und der Nutzungsart sind auch die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Zudem sind alle Rechte an anderen Grundstücken wie auch Lasten und Beschränkungen des Grundstücks aufgeführt. In Verbindung mit der Immobilienfinanzierung werden in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen. Das Grundbuch ist für Jedermann mit berechtigtem Interesse, wie z.B. einem Käufer, einsehbar. Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der gutgläubige Erwerber vertrauen, da das Grundbuch öffentlichen Glauben genießt.

 

Grunddienstbarkeit:

Hierbei handelt es sich um Rechte anderer Grundstücke an dem jeweiligen Grundstück. Die Eintragung erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs. Beispiele können sein: Wegerechte, Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte.

 

Grunderwerbsteuer:

Steuerliche Belastung beim Kauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken, welche bundesweit zwischen 3,5% und 6,5% vom Kaufpreis beträgt. Im Jahr 2017 liegt die Grunderwerbsteuer in Hessen bei 6%. Die genaue Höhe lässt sich über das örtliche Finanzamt eruieren.

 

Grundpfandrecht:

Grundbuchliche Absicherung der Forderungen eines Gläubigers auf einer Immobilie in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld.

 

Grundschuld:

Mit einer Grundschuld sichert ein Kreditinstitut seine Forderungen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einer Immobilie. Eine Grundschuld ist abstrakt, d.h. diese kann auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch eingetragen sein.

H - Hessengeld, Hypothek

Hessengeld:

Das Hessengeld unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer. Das Sofortprogramm gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Die Anträge können voraussichtlich ab Herbst 2024 gestellt werden.

 

Hypothek:

Eine Hypothek dient ebenfalls der Absicherung von Forderungen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek vom Bestand der Forderung abhängig. Seit längerem werden zur Besicherung fast ausschließlich Grundschulden verwendet.

I - Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage:

Ansammlung von Kapital über regelmäßig zu zahlende Pauschalbeträge zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen. Die Betragshöhe richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen.

K - Kapitaldienstfähigkeit

Kapitaldienstfähigkeit:

Kann ein Kreditnehmer die Belastungen eines Darlehens aus seinen laufenden Einkünften bedienen, ist dieser kapitaldienstfähig. Die Kapitaldienstfähigkeit wird vor jeder Kreditvergabe überprüft.

L - Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung:

Hiermit erklärt der Gläubiger, seine Zustimmung zur Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) nach Rückzahlung des Kredites. Es handelt sich hierbei um eine Erklärung, deren Unterschriften öffentlich beglaubigt werden müssen.

M - Maklerprovision

Maklerprovision:

Gebühr, welche für die Vermittlung von Immobilienobjekten an einen Makler entrichtet werden muss. Die Vereinbarung der Provisionshöhe ist nicht festgelegt und liegt meist zwischen 3% und 6% zzgl. MwSt. des Kaufpreises. Beträgt die Maklerprovision 6%, beinhaltet diese bereits die Mehrwertsteuer.

N - Nebenleistungen, Nießbrauch

Nebenleistungen:

Alle Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, welche über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehen. Beispiel: Bereitstellungszinsen.

 

Nießbrauch:

Bei einem Nießbrauch handelt es sich um die Belastung einer Immobilie (Eintragung im Grundbuch in Abteilung II) zugunsten einer Person, welche dann alle Nutzungen aus der Immobilie ziehen kann (z.B. Mieten, Pachten).

P - Prolongation

Prolongation:

Bei einer Prolongation handelt es sich um die Verlängerung eines Darlehens. Während bei einer Umschuldung ein Wechsel des Kreditgebers stattfindet, erfolgt kein Wechsel des Darlehensgebers. I.d.R. werden lediglich die Zinsen neu vereinbart.

R - Rangrücktritt, Rangstelle, Restschuld

Rangrücktritt:

Ein bisher eingetragener Gläubiger kann mittels öffentlich beglaubigter Erklärung im Grundbuch seine Rangstelle zugunsten eines nachrangigen Gläubigers verändern.

 

Rangstelle:

Die Auflistung aller Gläubiger eines Darlehensnehmers erfolgt im Grundbuch in einer bestimmten Reihenfolge. Relevanz erhält die Rangstelle innerhalb einer Zwangsvollstreckung. Hier gilt: Da die Forderungen der Reihe nach bedient werden, haben besser platzierte Ränge höhere Chancen, dass die offenen Forderungen bedient werden könnten.

 

Restschuld:

Der Teil eines Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Wie hoch die jeweilige Restschuld ist, lässt sich mittels Tilgungsplan feststellen.

S - Sollzinsbindung, Sollzins, Sondertilgung

Sollzinsbindung:

Im Darlehensvertrag festgehaltener Zeitraum, in dem der Sollzins fest zwischen Kunde und Kreditinstitut vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann entweder ein neuer Zins vereinbart werden oder ein Wechsel des Kreditinstitutes stattfinden.

 

Sollzins:

Hierbei handelt es sich um einen periodischen Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.

 

Sondertilgung:

Außerplanmäßige Reduzierung der Kreditschulden durch Sonderzahlungen. Somit kann die Gesamtlaufzeit des Kredites verkürzt oder die regelmäßigen Darlehensraten reduziert werden. Während einer laufenden Sollzinsbindung ist dies nur möglich, wenn es vertraglich vereinbart ist.

T - Teilungserklärung, Tilgung, Tilgungsdarlehen

Teilungserklärung:

Hierbei handelt es sich um die Erklärung eines Grundstückseigentümers, dass eine Immobilie in mehrere separate Wohnungen aufgeteilt wird. Sie gibt Auskunft darüber, welche Gebäudeteile einem Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum unterliegen. Mit der Anlage von eigenen Wohnungsgrundbüchern wird diese Teilung wirksam.

 

Tilgung:

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den in Anspruch genommenen Kredit in regelmäßigen Raten zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung wird Tilgung genannt. Anhand der Tilgungshöhe und des Zinses lässt sich die Höhe der Darlehensrate und die Gesamtlaufzeit bestimmen.

 

Tilgungsdarlehen:

Auch als Abzahlungsdarlehen oder Darlehen mit linearer (gleichmäßiger) Tilgung bezeichnet. Hierbei wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende Tilgungsleistung vereinbart. Dadurch hat der Kreditnehmer jedoch jeden Monat eine andere Kreditrate, da die Berechnung der Zinsen immer auf den neuen Kreditbetrag erfolgt. Diese Darlehensart ist für Baufinanzierungen unüblich.

U - Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Hat der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer bezahlt, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese wird für die Eintragung eines Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.

V - Variables Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, Vorkaufsrecht

Variables Darlehen:

Bei dieser Darlehensform wird der Zinssatz analog der jeweiligen Veränderung des Zinsniveaus angepasst.

 

Vorfälligkeitsentschädigung:

Zahlt ein Darlehensnehmer (z.B. wegen des Verkaufs einer Immobilie) sein Darlehen während einer Sollzinsbindung vorzeitig zurück, steht dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadenersatz zu.

 

Vorkaufsrecht:

Die Eintragung eines Vorkaufsrechtes erfolgt in Abteilung II des Grundbuchs. Der Vorkaufsberechtigte hat dadurch das Recht, in einem geschlossenen Kaufvertrag (zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen) an die Stelle des Käufers zu treten. Gemeinden haben ein allgemeines Vorkaufsrecht, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist.

W - Wegerecht

Wegerecht:

Ist ein Grundstück nur über ein anderes Grundstück erreichbar, wird i.d.R. ein sogenanntes Wegerecht vereinbart. Dies wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Ob hierdurch eine eventuelle Wertminderung des Objektes vorliegt, sollte individuell geprüft werden.

Z - Zuteilung des Bausparvertrages

Zuteilung des Bausparvertrages:

Aufgrund der bisherigen Sparleistungen des Bausparers sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bauspardarlehens gegeben. Sobald zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht ist, kann der Bausparvertrag zugeteilt und das Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Die Beantragung muss hier aktiv durch den Bausparer selbst erfolgen.

 

Zwangsvollstreckung:

Gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem ein Gläubiger seinen Anspruch gegenüber einem Schuldner durchsetzt.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

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