- Bausparen mit dem Bausparvertrag der Schwäbisch Hall
- Garantierter Zinssatz über die gesamte Laufzeit und schnelle Tilgung
- Mögliche staatliche Unterstützung durch Wohnungsbauprämie
Bausparen:
Mit dem Bausparvertrag
in die eigene Immobilie
Das Bausparen kombiniert das klassische Sparen mit einer Finanzierung. Es wurde speziell entwickelt, um Kunden den Erwerb und Bau eines Eigenheims oder die Renovierung eines bereits vorhandenen Eigenheims zu erleichtern. Dies gilt insbesondere auch für die energetische Sanierung einer Immobilie. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung.
Was ist Bausparen?
Egal ob Eigentumswohnung oder Haus: Der Erwerb und die Instandhaltung einer Immobilie sind immer mit hohen Kosten im meist 6-stelligen Bereich verbunden. Um diesen hohen Preis finanzieren zu können, ist es sinnvoll, schon früh auf dieses Ziel hinzusparen. Mit dem Bausparen ist genau das möglich. Der Bausparvertrag ist darauf ausgelegt, zu Beginn eine bestimmte Summe anzusparen und dann mit einer zusätzlichen Finanzierung eine Immobilie erwerben zu können.
Zu Beginn der Laufzeit wird eine bestimmte Bausparsumme festgelegt. Die Bausparsumme ergibt sich aus der Summe des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens.
So funktioniert Bausparen in 3 Schritten
Drei Phasen der Bausparen-Laufzeit:
- Ansparphase
- Zuteilungsphase
- Darlehensphase
Zusätzlich unterscheidet man in bestimmte Tarife, die für verschiedene Lebenssituationen geeignet sind.
Schritt 1: Ansparphase
Der erste Schritt besteht darin, einen bestimmten Betrag anzusparen. Erste Grundvoraussetzung für die Auszahlung des dazugehörigen Darlehens bzw. Kredites ist das Erreichen des Sparanteils. Je nach Tarif müssen ca. 40-50 % der Bausparsumme angespart sein, um das Bauspardarlehen zu erhalten. Das angesparte Guthaben wird über die komplette Laufzeit mit einem attraktiven Zinssatz verzinst.
Schritt 2: Zuteilung
Haben Sie das volle Bausparguthaben erreicht, ist das Bausparkonto zuteilungsreif. Sie erhalten hierbei in der Regel den kompletten Betrag, also das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen, ausgezahlt.
Wichtig! Die Zuteilung ist abhängig von der Bausparkasse, da diese nicht mehr Darlehen vergeben dürfen als Bausparguthaben vorhanden ist. Die Zuteilungsreihenfolge der Bausparer wird anhand der Bewertungszahl bemessen. Diese setzt sich aus dem angesparten Guthaben und der bisherigen Wartezeit des Sparers zusammen.
Schritt 3: Darlehensphase
Sobald Ihnen das Bauspardarlehen ausgezahlt wurde, beginnt die Darlehensphase Ihres Bausparvertrags. In dieser Phase zahlen Sie das ausgezahlte Darlehen in Form von Darlehensraten ab. Die Höhe der Darlehensrate ist abhängig von der Bausparsumme und dem Tarif und wird vor der Darlehensauszahlung individuell vereinbart. Die Darlehensrate enthält den Betrag der Tilgung und die Zinsen für das Darlehen. Der Zinssatz ist hier meist günstiger als bei einer reinen Finanzierung durch die Bank.
Erklärvideo: So funktioniert Bausparen
Bausparen: Vorteile und Nachteile
Vorteile von Bausparen
- Niedrige Darlehenszinsen: Sie profitieren von niedrigeren Zinsen als bei normalen Finanzierungen.
- Sondertilgungen sind während der Darlehnsphase jederzeit möglich.
- Attraktive Geldanlage: Die Nutzung des Darlehens ist natürlich freiwillig. Eine reine Nutzung als Geldanlage ist möglich.
- Keine Kurschwankungen
- Bildung von Eigenkapital durch das Ansparen von Guthaben in der Ansparphase.
- Staatliche Förderung, wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage.
- Flexibilität: Verwendung für das Bauen, Kaufen, Renovieren und die energetische Sanierung eines Eigenheims.
Nachteile von Bausparen
- Abschlussgebühr: Bei Abschluss wird eine Abschlussgebühr fällig. Durchschnittlich beträgt diese 1-1,6% der Bausparsumme.
- Bauspardarlehen ist nicht immer frei verwendbar: Das Bauspardarlehen ist an die Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden (Ausnahme: junge Bausparer bis 25 Jahre mit einer Sperrfrist von sieben Jahren).
Für wen lohnt sich Bausparen?
Bausparen lohnt sich grundsätzlich für alle, die ...
- sich ein Eigenheim anschaffen wollen.
- bereits Eigentum besitzen.
- sich das zinsgünstige Bauspardarlehen sichern möchten.
- Guthaben in einer Geldanlage ohne Kursschwankungen suchen und sich die Option einer Darlehensaufnahme offen halten möchten.
- Kunden, die staatliche Zuschüsse beziehen können.
- sich mit Wohn-Riester den Traum des Eigenheimes erfüllen möchten und parallel für ihr Alter vorsorgen wollen.
Unser Extra-Tipp: Bausparer profitieren von staatlicher Förderung
In den letzten Jahren hat sich viel auf dem Immobilienmarkt verändert: die Mieten steigen vielerorts und das aktuell erhöhte Zinsniveau erschwert den Kauf eines Eigenheims.
Aus diesem Grund fördert der Staat auf verschiedenen Wegen den Erwerb eines Eigenheims:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Arbeitnehmerzulage
- Wohnungsbauprämie
Mit allen drei Förderungen können Sie als Bausparer von der Unterstützung des Bundes profitieren.
Die Fördermöglichkeiten zum Bausparen im Detail
Die Wohnungsbauprämie kurz auch WoP, ist eine staatliche Prämie für Personen, die für den Wohnungsbau sparen. Die Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sein (auch Schüler),
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
- ein zu versteuerndes Einkommen haben, die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Zulage, die dem Arbeitnehmer den Aufbau von Vermögen erleichtern bzw. fördern soll. Der Sparer erhält so 9 % Zulage pro Jahr auf die eigene Sparleistung. Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 €, bzw. bei Verheirateten bei maximal 35.800 € liegt. Mehr dazu erfahren Sie unter VL-Anlage.
Seit 2008 ermöglicht der Staat auch die Wohn-Riester-Förderung. Grundgedanke ist hier, dass der Sparer mithilfe der Wohn-Riester-Förderung sein Wohneigentum schneller bzw. vor der Rente abbezahlt hat und damit als Rentner eine geringere finanzielle Belastung hat.
So viel Prämie kann jährlich beim Bausparen drin sein
Alleinstehend | Ehepaar mit 1 Kind (vor 2008 geboren) |
Ehepaar mit 2 Kindern (nach 2008 geboren) |
|
---|---|---|---|
Riester-Zulagen (für eigene Einzahlungen / Tilgungsleistungen und / oder die Anlage altersvorsorgewirksamer Leistungen in einen zertifizierten Riester-Vertrag) |
175 Euro Grundzulage |
350 Euro Grundzulage 185 Euro Kinderzulage |
350 Euro Grundzulage 600 Euro Kinderzulage |
Wohnungsbauprämie (für einzelne Einzahlungen in einen Bausparvertrag) |
70 Euro | 140 Euro | 140 Euro |
Arbeitnehmer-Sparzulage (für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen pro Arbeitnehmer in einen Bausparvertrag) |
43 Euro | 86 Euro | 86 Euro |
Prämien-Chance insgesamt |
288 Euro | 761 Euro |
1.176 Euro |
Bausparen mit der Schwäbisch Hall
Was Ihnen der Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet
Gemeinsam mit unserem Partner, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, bieten wir Ihnen Bausparverträge mit attraktiven Zinsen und flexiblen Tarifen.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Zinsgünstige Baudarlehen
- Individuelle Tarifvarianten und Laufzeiten
- auch als Wohn-Riester-Vertrag möglich
- Vielseitige Verwendung der Bausparsumme
Die Tarife der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Tarif FuchsImmo & FuchsStart
Der Bauspartarif FuchsImmo ist für diejenigen geeignet, die gezielt sparen und in ca. 8 Jahren finanzieren möchten. Er bietet Ihnen flexible Sollzinsen, monatliche Raten und Laufzeiten – für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung.
Ob Immobilie kaufen, bauen oder renovieren: Der Tarif FuchsStart ist optimal für Bauspar-Einsteiger. Sie halten sich alle Optionen offen und profitieren zusätzlich zur Guthabenverzinsung von einem Zinsplus. Wenn Ihre Pläne konkreter werden, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich.
Der Junge-Leute Bonus
Beim Bausparen mit Schwäbisch Hall gibt es für unter 22-jährige einmalig einen Bonus von aktuell 200 Euro obendrauf. Außerdem entfällt für diese Altersklasse das Jahresentgelt bei Abschluss des Bausparvertrags in der Variante FuchsStart für junge Leute. Weitere Informationen zum Jugendbonus für das Bausparen erhalten Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Geschäftsstelle.
Lassen Sie sich ganzheitlich & maßgeschneidert von uns beraten
Gerne beraten wir Sie, im Hinblick auf den optimalen Bausparvertrag für Ihr individuelles Anliegen, gemeinsam mit unserem Partner und europäischem Marktführer – der Schwäbisch Hall.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Ob Baufinanzierung, Bausparen oder Wohn-Riester: Wir nehmen uns im kostenlosen Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Bausparvertrag sowie weitere Finanzthemen präsentieren.
Häufig gestellte Fragen
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren.
Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester ist ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrags als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und ist in § 2 Abs. 1 ABB geregelt. Durch eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung wird der vertraglich vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB nicht geändert. Dies gilt auch bei einem Einzugsauftrag (im Bausparantrag oder gesondert), dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Die Einhaltung des Regelsparbeitrags wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall aktuell in bestimmten Alttarifen überwacht.
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung, energetischen Sanierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine Abschlussgebühr. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet, so dass Sie diese nicht auf einmal leisten müssen.
In der Sparphase fällt ein Jahresentgelt in Höhe von 15 Euro an.
Damit Sie über Ihre Bausparsumme verfügen können, muss Ihr Bausparvertrag "zuteilungsreif" sein. Die Zuteilung kann erfolgen, wenn Sie je nach Tarifvariante mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart haben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht ist. Diese Zahl errechnet sich aus den Zinsen, der Bausparsumme und weiteren Faktoren.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von der Bausparkasse. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.