Rundumschutz für Ihr Zuhause: Die Wohngebäudeversicherung

Mit einer Wohngebäudeversicherung ist Ihr Wohngebäude vor den finanziellen Folgen von Schäden versichert, die durch Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel entstehen.

Die Vorteile einer Wohngebäudeversicherung

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Ihre eigenen vier Wände vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Gefahren geschützt. Der Versicherungsschutz deckt den ortsüblichen Neubauwert Ihres Wohngebäudes ab. Die Höhe des Beitrages wird dabei anhand Ihrer Beschreibung des Wohngebäudes je Quadratmeter Wohnfläche bestimmt.

Als Mitglied der Frankfurter Volksbank Rhein/Main profitieren Sie mit Mitglieder-Plus beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung der R+V doppelt: Mit einer jährlichen Beitragsrückerstattung bis zu 10 % durch die R+V.

 

 

Lassen Sie sich persönlich beraten

Für ein maßgeschneidertes Angebot bietet Ihnen die Frankfurter Volksbank Rhein/Main unterschiedliche Produkte und Tarife. So finden wir für unsere Kunden immer eine möglichst bedarfsgerechte, maßgeschneiderte Lösung. Am besten starten wir Ihre optimale Absicherung bei einem persönlichen Termin in einer unserer Filialen: Hier analysieren wir Ihre aktuelle Situation und besprechen Ihre Ziele und Erwartungen. Auf Basis dieser Beratung erhalten Sie dann ein Angebot für Ihr individuelles Absicherungskonzept.

Ihre Vorteile

  • Überblick über Ihre aktuelle Versicherungssituation und mögliche Versorgungslücken
  • Überprüfung der Versicherungssummen bereits abgeschlossener Verträge
  • Nutzung von staatlichen Förderungen
  • Mögliche Bündelung von Versicherungen und dadurch reduzierte Kosten
  • Ausschluss von Doppelversicherungen
  • Optimierung Ihres Versicherungsschutzes und Anpassung an aktuelle Wünsche
  • Aktualisierung der Absicherung durch eine regelmäßige Risiko- und Vorsorgeanalyse

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in der Filiale Ihrer Nähe – hier geht’s zu unserem Filialfinder.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bedeutung hat der Unterversicherungsverzicht?

Für die Wohngebäudeversicherung können Versicherer zwei Modelle nutzen: Das Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell. Beim sogenannten Versicherungssummenmodell sollte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes entsprechen. Dieser wird beispielsweise durch einen Sachverständigen ermittelt. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Tritt dann ein Schaden ein, wird die Entschädigung anteilig gekürzt.

Ist mein Wohngebäude gegen Überschwemmung versichert?

Generell besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung. Sie können jedoch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einer Selbstbeteiligung im Versicherungsfall einschließen.

Besteht Versicherungsschutz für Frostschäden?

Sie sollten alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen oder Einrichtungen absperren, entleeren oder entleert halten. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn durch die Nichtbeachtung ein Frostschaden eintritt.

Sind Bruchschäden an Rohren mitversichert?

Versichert sind Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude. Soweit die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sind sie auch auf dem Versicherungsgrundstück versichert. Außerdem werden Frostschäden innerhalb versicherter Gebäude an Armaturen, Waschbecken, Heizkörpern, Boilern etc. ersetzt.

Was muss ich bei einer Modernisierung oder sonstigen Baumaßnahmen beachten?

Durch bauliche Maßnahmen können sich der Beitragsberechnung zugrunde liegende Merkmale des Wohngebäudes werterhöhend verändern. Diese Änderungen sind bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode mitversichert. Mit Beginn der neuen Versicherungsperiode müssen Versicherungsschutz und Beitrag angepasst werden, damit im Schadenfall die Entschädigung nicht anteilig gekürzt werden muss. Beim sogenannten Versicherungssummenmodell muss die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen am Gebäude mitteilen, damit wir den Versicherungsschutz rechtzeitig aktualisieren können.

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

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