- Mehr finanzielle Flexibilität
- Keine Mindestvertragslaufzeit
Mietkautionsbürgschaft: Die clevere Alternative für Mieter
Sie haben eine neue Wohnung gefunden? Üblicherweise verlangt Ihr Vermieter beim Einzug eine Mietkaution, um sich gegen mögliche Mängel an der Wohnung oder ausstehende Nachzahlungen abzusichern. Oft zahlen Sie als Mieter diese Kaution per Überweisung auf ein Mietkautionskonto oder in bar, was eine finanzielle Belastung darstellt. Doch es gibt Alternativen: Eine Bank oder Versicherung kann für Sie beim Vermieter bürgen – in Form einer Mietkautionsbürgschaft.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine von vielen Möglichkeiten die Mietkaution beim Vermieter zu begleichen. Sie ist insbesondere dann interessant, wenn für Sie als Mieter bereits eine finanzielle Belastung durch hohe Umzugskosten besteht und Sie sich mehr finanziellen Spielraum bewahren möchten. Denn: Bei einer Mietkautionsbürgschaft fließt kein Geld zwischen Mieter und Vermieter.
Anstatt dem üblichen Geld in bar oder per Überweisung erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der Bank oder der Versicherung, mit der Sie als Mieter eine Mietkautionsbürgschaft vereinbart haben. In der Bürgschaftsurkunde ist festgehalten, dass das Institut im Schadensfall gegenüber dem Vermieter haftet. Sollten nach Beendigung des Mietverhältnisses Kosten durch Mängel an der Wohnung entstehen, wendet sich der Vermieter mit seinen Forderungen direkt an den Bürgen und nicht an Sie.
Sie sind noch auf der Suche nach der passenden Wohnung und haben noch nicht alle persönlichen Unterlagen griffbereit? Mit dem SCHUFA-BonitätsCheck sind Sie auf der sicheren Seite und können in wenigen Minuten ein qualifiziertes Dokument herunterladen, welches Ihre Bonität verlässlich nachweist. Erfahren Sie jetzt, wie Sie mit dem SCHUFA-BonitätsCheck bei Ihrem zukünftigen Vermieter punkten können.
So funktioniert die Mietkautionsbürgschaft in 5 Schritten
- Der Vermieter verlangt vor Abschluss des Mietverhältnisses eine Mietkaution von Ihnen als neuen Mieter
- Um den Geldbetrag nicht aufbringen zu müssen, schließen Sie eine Bürgschaft bei einem Institut ab, das bei Mietschäden haftet
- Für die Bürgschaft zahlen Sie als Mieter monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine bestimmte Gebühr an das Institut
- Im Schadensfall kümmert sich der Bürge, in dem Fall das Institut, um die Anfrage des Vermieters und kommt für den Schaden auf. Als Mieter zahlen Sie den Betrag dem Bürgen anschließend zurück.
- Bei Schadensfreiheit kann die Bürgschaft jederzeit gekündigt werden.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?
Für die Bürgschaft zahlen Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämie, deren Höhe von der Kautionssumme sowie von der Laufzeit bestimmt wird. Meistens werden um die 5 % der Kautionssumme berechnet.
Was sind die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft?
Die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft für Mieter
- Sie zahlen keine Kaution an den Vermieter
- Es steht mehr Geld für Möbel, den Umzug oder andere Wünsche zur Verfügung
- Hohe Akzeptanz bei Vermietern
- Der Abschluss verläuft schnell & unkompliziert
- Die Bürgschaft ist jederzeit kündbar
- Keine vertragliche Mindestlaufzeit
Die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft für Vermieter & Verwalter
- Mieter mit Mietkautionsbürgschaft sind geprüft und haben eine positive Bonitätsauskunft
- Durch die Haftungsübernahme eines Instituts werden Ihre Forderungen schnell beglichen
- Im Rahmen der Kaution sind Sie auch gegen Mietausfälle abgesichert
- Weniger Aufwand: Keine Kontoführung, Kautionssteuer oder Endabrechnung nötig
Ihre Mietkautionsbürgschaft bei der R+V
Unser Partner, die R+V Allgemeine Versicherung AG, bietet Ihnen mit der R+V-MietkautionsBürgschaft die optimale Alternative zum Sparbuch oder zur Barkaution: Die R+V übernimmt eine Mietkautionsbürgschaft für Sie gegenüber dem Vermieter.
- Mehr Sicherheit: Stellt Ihr Vermieter eine Forderung, wird diese zunächst durch Experten der R+V überprüft
- Bei unverschuldeter Erwerbslosigkeit können Gebühren für Bürgschaft für bis zu 24 Monate ausgesetzt werden
- Sie erhalten Ihre Bürgschaftsurkunde 2 Werktage nach der Online-Beantragung
Berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag der R+V MietkautionsBürgschaft
Sie interessieren sich für eine Mietkautionsbürgschaft? Berechnen Sie mit dem Rechner der R+V Ihren monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitrag. Wenn Ihnen die R+V MietkautionsBürgschaft zusagt, können Sie diese nach der Berechnung direkt beantragen und abschließen.
Die Berechnung & Beantragung gelingt Ihnen in fünf Schritten:
- Sie geben die Höhe der Mietkaution an.
- Sie geben Ihre gewünschte Zahlungsperiode an. Anschließend wird Ihnen Ihr persönlicher Beitrag angezeigt.
- Mit Klick auf "Jetzt online beantragen", geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten und weitere Daten zu Ihrem Mietverhältnis ein.
- Mit Klick auf "Antrag senden" werden die Antragsdaten an die R+V Allgemeine Versicherung AG verschickt.
- Im letzten Schritt bestätigen Sie den Antrag, indem Sie auf den Bestätigungslink in der versandten E-Mail klicken. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie per Post.
Mietkautionskonto oder -bürgschaft: Lassen Sie sich von uns beraten
Ob als verzinste Anlage auf einem Mietkautionskonto oder in Form einer Mietkautionsbürgschaft der Frankfurter Volksbank Rhein/Main oder der R+V: Bei uns ist Ihre Kaution immer in besten Händen. Zudem profitieren Sie im Rahmen eines persönlichen Termins von einer ganzheitlichen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung. Ihren Wunsch-Termin können Sie ganz bequem online vereinbaren: Nutzen Sie jetzt unsere Online-Terminvereinbarung!
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Häufig gestellte Fragen
Sie schließen einen Vertrag mit der R+V Allgemeine Versicherung AG. Auf der Grundlage dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an Ihren Vermieter, eine Kopie der Bürgschaft und den Versicherungsschein für Ihre Unterlagen aus. Die Originalbürgschaft übergeben Sie anstelle der Barkaution oder des Kautionssparbuchs an Ihren Vermieter. Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt bei der R+V melden
Die R+V-MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wird wirksam zwischen Ihnen und dem Vermieter vereinbart, wenn Sie dem Vermieter die Bürgschaft übergeben und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.
Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem die R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder bis die R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der Mietkautionsbürgschaft.
Es sind Mietkautionsbürgschaften ab 5 Euro pro Monat möglich. Der Beitrag wird für jede Bürgschaft berechnet, die die R+V übernommen hat, und ist abhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus und der Höhe der Bürgschaft. Der Zahlungsrhythmus beträgt je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus der Summe der Beiträge pro Bürgschaft und ist im Voraus einer Zahlungsperiode fällig.
Die Höhe der Mietkaution und damit die Höhe der Bürgschaft ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt. Nach § 551, Absatz 1 BGB darf sich der zulässige Betrag einer Mietsicherheit auf maximal das Dreifache der Miete belaufen – ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei R+V liegen die Grenzen für die Höhe der Mietkaution bei mindestens 500 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gehören mehrere Bürgschaften zu einem Vertrag, ist die Gesamtsumme der einzelnen Bürgschaftssummen auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.
Ja, per Änderungsantrag können Sie ganz einfach eine weitere Bürgschaft in Ihren bestehenden Vertrag aufnehmen. Die laufende Mietbürgschaft wird nach Eingang des Kündigungsschreibens zum alten Mietverhältnis bei der R+V beitragsfrei gestellt. Die Bürgschaft wird storniert, sobald die von Ihrem Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung zusammen mit der betreffenden Bürgschaft bei der R+V eingegangen ist. Der Versicherungsvertrag wird erst dann aufgehoben, wenn alle zugehörigen Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern freigegeben wurden.