Attraktiver Schutz bei Auslandsreisen: Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springt ein, wenn Sie bei Ihrer Auslandsreise medizinische Hilfe brauchen. Die Auslandsreise-Unfallversicherung der R+V bietet zusätzlichen Schutz. Mit dieser Kombination können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen.

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig ist

In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland.

Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattungs- oder Überführungskosten

Dauer des Versicherungsschutzes und Gültigkeit

Die R+V bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:

  • Die Kalenderjahrespolicen gelten weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig.
  • Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife FernWeh und FernWeh Familie zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.

Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.

Sie benötigen neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Ihre Reise auch noch das richtige Zahlungsmittel? Die Kreditkarte Gold bietet Ihnen viele wertvolle Zusatzleistungen für Ihren Auslandsaufenthalt.

Vergleich Ihrer Leistungen mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung und einer Kreditkarte Gold

Ihre Leistungen Auslandsreise-Krankenversicherung Mastercard / Visa Kreditkarte Gold
Versicherungsschutz im Ausland
Ambulante Behandlung
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel
Hilfsmittel
Zahnärztliche Behandlung
Stationäre Behandlung
Rooming-in
Transport im Ausland
Krankenrücktransport
Leistung bei Transportunfähigkeit
Bestattungs- oder Überführungskosten
Reiserücktrittskosten-Versicherung -
Verkehrsmittel-Unfallversicherung -
Auslands-Schutzbrief-Versicherung -

Ihre Kreditkarte Gold: Mehr Sicherheit und Komfort

Sie legen Wert auf eine Kombination aus Sicherheit und Komfort? Mit unserer Kreditkarte Gold sind Sie maximal flexibel und umfassend versichert.

Zusätzlich zur Auslandsreise-Krankenversicherung erhalten Sie folgende Versicherungen:

  • Reise-Service-Versicherung
  • Auslands-Schutzbrief-Versicherung
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Verkehrsmittelunfall-Versicherung

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Als Kunde der Frankfurter Volksbank Rhein/Main mit aktivem OnlineBanking-Zugang haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihre Kreditkarte Gold online zu bestellen. Profitieren Sie jetzt neben der Auslandsreise-Krankenversicherung von vielen weiteren Zusatzleistungen Ihrer Kreditkarte Gold.

 

Die Tarife der Auslandsreise-Krankenversicherung

Wählen Sie zwischen den verschiedenen Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen:

Leistungen in den Tarifen FernWeh und FernWeh Familie

  FernWeh (ARED) FernWeh Familie (ARFD)
Für wen geeignet Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontan-Reisende
Vertragsdauer Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Er lässt sich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres kündigen. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Wer ist versichert Schützt Sie als Einzelperson.

Schützt Sie und Ihre Familie.

Als Familie gelten: Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Ihre Kinder (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis einschließlich Alter 64: 10,80 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

 

Ab einem Alter von 65: 46,80 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

22,80 EUR/Jahr

Leistungen in den Kalenderjahrespolicen für Einzelpersonen oder Familien

  Kalenderjahrespolice (JR) Kalenderjahrespolice Familie (JR)
Für wen geeignet Der passende Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen.
Vertragsdauer Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31. Dezember. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch über den Stichtag hinaus Versicherungsschutz von bis zu maximal 45 Tagen bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
Wer ist versichert Schützt Sie als Einzelperson.

Schützt Sie und Ihre Familie.

 

Als Familie gelten: Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner oder Lebensgefährte (jeweils bis zum Alter von 64 Jahren – Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Ihre Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Betrag

Bis einschließlich Alter 64: 14,50 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag

 

Ab einem Alter von 65: 75,00 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

 

Ab einem Alter von 65: 46,80 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 6,50 EUR/Tag

34,50 EUR/Jahr

 

Verlängerungsbeitrag für Reisen, die länger als 45 Tage dauern: 2,50 EUR/Tag/Person

Auslandsreise-Krankenversicherung als Kalenderjahrespolice

Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen können Sie auch in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.

Berechnen Sie den Beitrag für Ihre persönliche Auslandsreise-Krankenversicherung

Hier können Sie in nur wenigen Schritten den Beitrag für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung berechnen und online abschließen.

Ihre persönliches Kundenportal "Meine R+V"

Mit dem Kundenportal "Meine R+V" können Sie Ihre Vertragsangelegenheiten ganz einfach und bequem online einsehen und verwalten.

So funktioniert die Anmeldung:

  • Schritt 1: Registrierung
  • Schritt 2: E-Mail-Adresse bestätigen
  • Schritt 3: Freischaltcode per Post erhalten
  • Schritt 4: Registrierung abschließen

Wenn Sie alle Schritte durchlaufen haben, können Sie Ihr persönliches R+V-Kundenkonto uneingeschränkt nutzen.

Ihre Vorteile:

  • Transparenz über Ihre Verträge und Vertragsdetails
  • Rechnungen, Bescheinigungen und sonstige Dokumente im digitalen Postfach
  • Verträge selbst verwalten
  • Online Schadenmeldung und Nachverfolgung der Bearbeitung
  • Service-Rufnummern und persönlicher Berater auf einen Blick

Registrieren Sie sich jetzt online.

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten,
  • Diagnose.

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:  

  • Beschreibung der ärztlichen Leistung,
  • Behandlungskosten,
  • Behandlungsdaten.

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produktes,
  • Preis,
  • Kaufdatum,
  • Quittung.

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum,
  • Krankheitsbezeichnung,
  • Beschreibung der Leistungen.

Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne.

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