Staatliche Förderung

04.12.2019

Noch bis zum Jahresende staatliche Förderung sichern

Anspruch auf staatliche Förderung beim VL-Sparen mit Aktienfonds oder beim Bausparen haben insbesondere Arbeitnehmer, Studenten oder Auszubildende. Gerne hilft Ihnen Ihre Frankfurter Volksbank eG im Rahmen der Genossenschaftlichen Beratung bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung vom Staat. Wer sich noch bis zum Jahresende entscheidet, erhält auch noch die komplette Förderung für das gesamte Jahr.

Staatliche Zulage beim VL-Sparen mit Aktienfonds

Das VL-Sparen mit Aktienfonds belohnt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge – bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro – somit bis zu 80 Euro jährlich. Diese Förderung erhalten Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro. Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer profitieren von der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 40.000 Euro. Dann beträgt die Arbeitnehmersparzulage maximal 160 Euro jährlich bei einer Beitragszahlung von 800 Euro.

 

 

Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen

Beim VL-Sparen mit einem Bausparvertrag erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro pro Jahr. Bei dieser Förderung liegt die Grenze für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gilt auch hier eine Verdopplung auf 35.800 Euro.

 

 

Wohnungsbauprämie für Sparer mit einem Bausparvertrag

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Es gelten feste Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 25.600 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 51.200 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Auf Beiträge bis zu 512 Euro zahlt der Staat 8,8 Prozent. Sie erhalten demnach bis zu 45 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen. Für Ehepaare und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende verdoppelt sich der Höchstbetrag der förderfähigen Beiträge auf 1.024 Euro und die Prämie auf bis zu 90 Euro.

 

 

Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Rente

Bei der Riester-Förderung ist der Mindesteigenbeitrag, den Sie leisten müssen, um gefördert zu werden, abhängig von der Höhe des Vorjahreseinkommens. Er beträgt aber mindestens 60 Euro pro Jahr. Wird der Mindesteigenbetrag auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gezahlt, erhalten Sie mindestens eine jährliche Grundzulage von 175 Euro und profitieren darüber hinaus ggf. von steuerlichen Vorteilen, denn Sie können die Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigen. Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen außerdem für das erste Vertragsjahr eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet worden ist. Haben Sie Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, bekommen Sie zusätzlich eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro. Entscheidend ist aber immer die vollständige Zahlung des Mindesteigenbeitrages im entsprechenden Kalenderjahr.

 

 

Steuervorteile bei der Rürup-Rente

Selbstständige können mit der Rürup-Rente steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge nutzen. Im Jahr 2019 dürfen Alleinstehende noch Vorsorgebeiträge von bis zu 24.305 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 88 Prozent, also bis zu 21.388 Euro als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie bis zu 48.610 Euro steuerlich geltend machen und dann bis zu 42.776 Euro als Sonderausgaben abziehen.

 

Zuletzt aktualisiert am 30. November 2019