- Vom ersten Euro an steuermindernd
- Drei verschiedene Sparformen
- Einmalzahlung oder laufende Beiträge
Steuerlich begünstigt: Ihre Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist das ideale Vorsorge-Instrument für Selbstständige und Freiberufler: Ihre Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd.
So funktioniert die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente gilt als Pendant zur Riester-Rente und ist besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler: Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung können die eingezahlten Beiträge schon in der Ansparphase als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Beiträge wirken dadurch sofort steuermindernd.
Wer gut verdient, profitiert am meisten: Je höher Ihr Verdienst, desto mehr lohnt sich die Rürup-Rente auch steuerlich. Dabei können Sie zwischen Einmalbeitrag oder regelmäßigen Zahlungen wählen.
Lassen Sie sich beraten
Ganzheitlich und maßgeschneidert: Allein aufs Internet sollte man sich nicht verlassen. Mit einer guten Beratung lässt sich oft noch mehr aus Konditionen und Tarifen herausholen. Wer sich nicht gut auskennt, läuft außerdem Gefahr, durch falsche Eingaben im Onlinerechner selbst ein ungeeignetes Angebot zu erzeugen. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.
- Gewissenhafte Beratung - in aller Ruhe
- Kompetent, persönlich und natürlich kostenlos
- Individuelle Finanzkonzepte und optimal auf Sie zugeschnittene Produktempfehlungen
Häufig gestellte Fragen
Die Rürup-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder in der Ansparphase auch als Fondssparplan. Welche Variante für Sie am besten ist, lässt sich nicht pauschal definieren. Bei einem persönlichen Gespräch in einer unserer Filialen beraten wir Sie gerne dazu – hier finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe.
Nein, die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Sie darf zudem nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Sollten Sie vor der Auszahlung sterben, verfällt Ihr Vermögen zugunsten der Versicherungsgemeinschaft.
Ihre Beiträge werden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.
Bei der Rürup-Rente erfolgt die Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Es ist das gleiche Produkt: Die Basis-Rente wurde ursprünglich nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.