Wichtige Fristen für die Steuererklärung 2015

04.05.2016

Für die Abgabe der Steuererklärungen 2015 gelten drei wichtige Fristen: bis 31.05.2016, bis 31.12.2016 oder bis 31.12.2019.

Wenn Sie eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 abgeben müssen und diese selbst erstellen, endet die Abgabefrist am 31.05.2016. Beauftragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2016. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat mit oder ohne Hilfe Zeit bis Ende 2019. Zur Verlängerung der Abgabefrist ist ein Antrag auf Fristverlängerung vor Ablauf der Frist notwendig.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sofern sie die Kriterien zur Pflichtveranlagung nicht erfüllen. Die freiwillige Abgabe kann sich aber lohnen, da sie in vielen Fällen zu einer Steuererstattung führt.

Alle anderen Steuerpflichtigen sollten bei ihrem Finanzamt oder Steuerberater nachfragen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

 

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater nicht ersetzen.