KfW-Sonderprogramm UBR ab 9. Mai 2022

09.05.2022

Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, können ab dem 09.05.2022 das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) beantragen. Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Merkblättern Programmnummer 089 (Mittelstand) sowie 079 (große Unternehmen):