Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, können ab dem 09.05.2022 das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) beantragen. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Merkblättern Programmnummer 089 (Mittelstand) sowie 079 (große Unternehmen):