IBAN ab 1. Februar 2016 verbindlich
Am 1. Februar 2016 wird die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endet im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU/EWR-Raum in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel die Schweiz, Monaco oder San Marino ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlung innerhalb Deutschlands und Europa
Mit der Euro-Überweisung führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/ EWR-Staaten sowie nach Monaco, San Marino und in die Schweiz durch. Mit den SEPA-Lastschriftverfahren können Zahlungen europaweit an einen Zahlungsempfänger veranlasst werden. Die VR-BankCard (girocard), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Frankfurter Volksbank profitieren Sie von den SEPA-Zahlverfahren.
SEPA-Raum
Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 34 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco, San Marino und der Schweiz nutzen die SEPA-Zahlverfahren.