Das Elterngeld gibt es seit 2007. Zuletzt wurde es 2015 mit Einführung des Elterngeld Plus angepasst, wodurch Eltern auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten können, ohne ihren Elterngeld-Anspruch zu verlieren. Zum 1. Januar 2021 wird es erneute Anpassungen geben. So erhalten Frühchen-Eltern dann einen zusätzlichen Monat lang Elterngeld, damit sie in dieser herausfordernden Phase mehr Zeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern, die von Entwicklungsverzögerungen betroffen sein können. Außerdem wird die Teilzeitregelung während der Elternzeit ausgeweitet. Statt wie bisher maximal 30 Stunden Eltern-Teilzeit, sind ab Januar bis zu 32 Stunden möglich. Die Einkommensgrenze für Paare, die Elterngeld erhalten, sinkt von 500.000 Euro auf 300.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze unverändert bei 250.000 Euro.