Fusion zwischen der Frankfurter Volksbank und der Volksbank Höchst a.M. ist perfekt

19.04.2016

Die Fusion zwischen der Frankfurter Volksbank und der Volksbank Höchst a.M. ist perfekt. Am 12. April 2016 genehmigten die Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter Volksbank abschließend einstimmig das Vertragswerk und gaben damit im Sinne der Mitglieder, Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grünes Licht für die weitere Bündelung der genossenschaftlichen Kräfte in der Region Frankfurt/Rhein-Main. Zuvor hatte bereits am 17. März 2016 die Vertreterversammlung der Volksbank Höchst a.M. mit einem einstimmigen Votum den Weg für die Verschmelzung frei gemacht. Die Fusion wird mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Frankfurt rechtswirksam und erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2016.

 

Mit der Fusion beider Banken wird die Position der Frankfurter Volksbank im Wettbewerb zugunsten des privaten und gewerblichen Mittelstandes weiter gestärkt. Die aggregierte Bilanzsumme von Deutschlands mitgliederstärkster und zweitgrößter Volksbank beläuft sich nach dem Zusammenschluss auf über 9 Mrd. Euro. Von der Verschmelzung profitieren insbesondere die Mitglieder und Kunden. Die regionale Identität und Verwurzelung der Volksbank Höchst bleibt bestehen, auch der Name „Volksbank Höchst“ bleibt in den Geschäftsstellen erhalten. Das gesellschaftliche, soziale und kulturelle Engagement wird sogar noch ausgeweitet: Das Stiftungsvermögen der Jubiläumsstiftung der Volksbank Höchst a.M. wird bis 2017 von derzeit 300.000 Euro auf 2,5 Mio. Euro erhöht und damit mehr als verachtfacht.

 

Ebenso werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Fusion partizipieren: Durch die Verschmelzung ergeben sich für alle Beschäftigten erweiterte Karriere- und Fortbildungschancen. Zudem wurden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksbank Höchst a.M. betriebsbedingte Kündigungen für fünf Jahre ausgeschlossen. In ihrer über 150-jährigen Geschichte hat Deutschlands zweitgrößte Volksbank noch nie eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen.