Die wichtigsten Änderungen in 2018

19.01.2018

RENTE

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung wurde zum 1. Januar wegen der gut gefüllten Rentenkassen von 18,7 auf 18,6 Prozent gesenkt.

Ab Juli 2018 können rund 21 Millionen Rentner mit einem Rentenplus von etwa drei Prozent rechnen. Die Anhebung erfolgt unter der Prämisse, dass die Löhne sich den Prognosen entsprechend entwickeln. Die finale Entscheidung wird im Frühjahr erwartet.

 

BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ

Infolge der demografischen Entwicklung ist die gesetzliche Rente als alleinige Altersvorsorge nicht mehr ausreichend. Daher hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1. Januar 2018 umfangreiche Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass vor allen Dingen für Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen der Abschluss einer Betriebsrente attraktiver wird.

Neue Vorteile werden unter anderem durch einen Arbeitgeberzuschuss, einen gestiegenen steuerlichen Freibetrag und einen neuen Förderbetrag erzielt.

 

EINKOMMENSTEUER

Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Dies bedeutet, dass ledige Erwachsene ihr Einkommen erst ab 9.000 versteuern müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag 18.000 Euro.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich ebenfalls und steigt von 7.356 Euro auf 7.428 Euro. Dieser Betrag bleibt bei Eltern pro Kind auch steuerfrei.

Bei der Steuererklärung verlängert sich die Abgabefrist für das Steuerjahr 2018 um zwei Monate auf den 31. Juli. Wird die Steuererklärung jedoch zu spät abgegeben, ist weiterhin mit Strafzahlungen zu rechnen. Im Allgemeinen müssen für viele Ausgaben im Jahr 2018 keine Belege mehr eingereicht werden.

 

KINDERGELD

Das Kindergeld wird um zwei Euro erhöht. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern jeweils 194 Euro, beim dritten Kind sind es 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro. Die rückwirkende Beantragung des Kindergeldes ist allerdings nur noch für maximal ein halbes Jahr möglich und nicht mehr für mehrere Jahre.

 

STAATLICHE ZULAGEN

Der Zuschuss des Staates zur privaten Altersvorsorge erhöht sich. Die staatliche Grundzulage für Riester-Renten steigt von 154 Euro auf 175 Euro.

 

BAUVERTRAGSRECHT

Zukünftig können private Bauherren ihre Verträge mit Bauunternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Zusätzlich muss eine detailliertere Baubeschreibung ausgehändigt werden, welche einen verbindlichen Termin der Gebäudefertigstellung erhält. Wenn der Baubeginn noch nicht feststeht, muss die Dauer der Bauarbeiten dokumentiert werden. Alle Abweichungen von der Baubeschreibung gelten als Mangel, für die der Anbieter haften muss. Außerdem müssen klare Fristen und Begrenzungen von Abschlagszahlungen im Bauvertrag dokumentiert sein.

 

LOHNGLEICHHEIT

Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern haben zukünftig ein Auskunftsanspruch, sodass sie Informationen über die Bezahlung ihrer Kollegen mit einer gleichartigen Tätigkeit erhalten. Dadurch sollen Benachteiligungen erkannt und Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringert werden.

 

VERKEHR UND KFZ

Die Abgasuntersuchung wird deutlich verschärft. Unabhängig, ob bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler festgestellt wurde, muss eine Endrohrmessung durchgeführt werden.

Ab September 2018 müssen Neuwagen eine strengere Schadstoffklasse erfüllen. Die Kfz-Steuer wird nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet, welcher realitätsnähere CO2-Werte liefern soll. Dies kann zu einer Anhebung der Kfz-Steuer führen.

 

MUTTERSCHUTZ

Bisher wurde es schwangeren Frauen gesetzlich untersagt, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dies ist ab 2018 möglich, sofern sie es möchten und keine Einwände vom Arzt bestehen.

Der Anspruch auf Mutterschutz kann zukünftig auch von Schülerinnen und Studentinnen in Anspruch genommen werden. Dabei gelten die gleichen Schutzfristen: Sechs Wochen vor Geburt und acht Wochen Beschäftigungsverbot nach der Geburt.

 

Sie haben Fragen zu den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre persönlichen Finanzen und wie Sie die verbesserten Vorteile für sich nutzen können? Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater!

 

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Steuerberater, die Familienkasse oder Krankenkasse nicht ersetzen.