Was ändert sich 2022? – Teil 2: Leben und Alltag

17.12.2021

Von Pflegereform bis Plastiktütenverbot

Pflegereform: neue Finanzierung, umfangreichere Versorgung

Noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 hatte sich die Bundesregierung auf eine Pflegereform geeinigt: Finanzierung und Versorgungsansprüche werden neu geregelt. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 auf 0,35 Prozent. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 mit einer Milliarde Euro pro Jahr an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 werden überdies nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen oder eine dieser Höhe entsprechende Entlohnung anbieten. Die Sachleistungsbezüge für die ambulante Pflege erhöhen sich ab dem 1. Januar 2022 um fünf Prozent. Parallel steigen die Monatsbeträge für die Pflegegrade: Bei Pflegegrad 2 von 689 auf 724 Euro, bei Pflegegrad 3 von 1.298 auf 1.363 Euro, bei Pflegegrad 4 von 1.612 auf 1.693 Euro und bei Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro. Neben den – je nach Pflegegrad – gewährten Leistungen zahlt die Pflegeversicherung bei einer stationären Versorgung im Pflegeheim ab 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Mit der Dauer der Pflege steigt dieser: fünf Prozent im ersten Jahr, 25 Prozent im zweiten, 45 Prozent im dritten und 70 Prozent in den Folgejahren.

Übermittlung von Krankmeldungen wird weiter digitalisiert

Bereits seit Anfang Oktober 2021 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Krankmeldungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Krankenkassen diese dann auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern digital zur Verfügung. Der „gelbe Schein“ wandert also mehr und mehr ins Netz. Zugleich müssen Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten aber auch wie gehabt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen.

Porto: Briefe werden teurer

Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kommen höhere Portokosten für Briefe und Postkarten zu: Der Versand eines Standardbriefs im Inland soll ab Januar 85 Cent kosten und damit fünf Cent mehr als bisher. Andere Briefprodukte sollen ebenfalls fünf Cent teurer werden, etwa der Maxibrief. Die Postkarte soll künftig 70 statt wie bisher 60 Cent kosten. Voraussetzung für die Erhöhung ist eine endgültige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Supermärkte müssen Elektroaltgeräte annehmen

In Deutschland werden aktuell weniger alte Elektrogeräte eingesammelt als von der EU vorgeschrieben. Das soll sich ab 2022 ändern. Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys dürfen laut des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes spätestens ab Juli 2022 auch bei Discountern und in Supermärkten abgegeben werden. Vorausgesetzt: Die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter und es werden dort mehrmals im Jahr
Elektrogeräte verkauft. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern hängt das Recht auf Rückgabe nicht davon ab, ob die Kundinnen und Kunden vor Ort ein neues Gerät kaufen. Auch für Online-Händlerinnen und -Händler gilt: Sie müssen Elektroaltgeräten unkompliziert und kostenlos zurücknehmen und recyceln.

Plastiktütenverbot in Supermärkten

Ab Anfang 2022 dürfen an Supermarktkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet. Interessant: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland noch 1,49 Milliarden der leichten Standard-Plastiktüten in Umlauf gebracht.

Gut zu wissen: Mitte Mai ist Volkszählung

Wie viele Menschen leben aktuell in Deutschland? Um dies zu beantworten, wird am 15. Mai 2022 die deutsche Bevölkerung gezählt. Eigentlich wird der sogenannte Zensus alle zehn Jahre durchgeführt. 2021 musste er aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Mit der Zählung nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Die EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten, amtliche Bevölkerungszahlen sowie weitere Zensusmerkmale zu erfassen. Dadurch wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen und Planungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf den gewonnenen Zahlen. Meist werden dafür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

 

 

Quelle: VR-Aktuell