Das Jahr 2022 wird gewiss ein Jahr voller Veränderungen. Wie diese aussehen werden, ist in vielen Bereichen noch völlig offen. Daneben gibt es eine Fülle an Dingen, die sich teilweise bereits zu Beginn des neuen Jahres ändern werden und die sich oft auch direkt auf die Finanzen auswirken. In drei Teilen fassen wir eine Auswahl relevanter Änderungen zusammen und stellen diese kurz vor.
Was ändert sich 2022? – Teil 1: Steuern und Finanzen
02.12.2021
Von Sonderzahlung bis Sozialversicherung
Corona-Sonderzahlungen: bis Ende März verlängert
Die Frist zur Auszahlung einer einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Auszahlung ist dabei nicht an den Umfang der Beschäftigung geknüpft. Zugleich wurden nun auch die Fristen der Wirtschaftshilfen für Unternehmen – wie Überbrückungshilfe III Plus, Kurzarbeiter-Regelung, Neustarthilfe für Soloselbständige – bis Ende März ausgedehnt.
Steuern: Grundfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene 2022 steigt weiter an. 2020 betrug er 9.408 Euro. Nun liegt er mit 9.984 Euro ganze 576 Euro höher. Der Grundfreibetrag legt die Summe fest, bis zu der keine steuerliche Belastung erfolgt. Parallel wird auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen auf 9.984 Euro angehoben.
Mindestlohn wird zweimal erhöht
Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann 2022 höhere Einnahmen erwarten. Dabei steigt der gesetzliche Mindestlohn zweimal. Ab dem 1. Januar erhöht er sich von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2022 beträgt er 10,45 Euro pro Stunde. In vielen Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch verpflichtet, gemäß ihrer Branchenmindestlöhne einen höheren Stundensatz zu bezahlen.
Auszubildende: höhere Mindestvergütung
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende erhöht sich. Für Lehrverträge, die vom 1. Januar 2022 an beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro (bisher: 550 Euro). Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge (18, 35, 40 Prozent). Für Lehrverträge ab dem 1. Januar 2023 steigt das Mindesteinstiegsgehalt dann auf 620 Euro im ersten Jahr.
Mehr Geld für Rentner in Sicht
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich ab Juli 2022 über mehr Geld freuen. Gemäß erster Schätzungen steigen die Renten im Westen um 5,2 Prozent und im Osten um 5,9 Prozent. So einen starken Anstieg gab es fast 40 Jahre lang nicht mehr.
Regelsätze für Sozialhilfe werden angehoben
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich um zwei Euro (bis 13 Jahre) beziehungsweise drei Euro (14 bis 17 Jahre).
Sozialversicherung: neues Jahr, neue Rechengrößen
Auch im Jahr 2022 werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Sie bilden die Basis für die Berechnung der Beiträge versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen zur gesetzlichen Rentenversicherung, für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie des Mindestarbeitsentgelts in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gekoppelt an die leicht rückläufige Lohnentwicklung bleibt die
Bezugsgröße 2022 in den alten Bundesländern unverändert bei 3.290 Euro pro Monat beziehungsweise 39.480 Euro im Jahr. In den neuen Bundesländern steigt sie leicht auf 3.150 Euro (2021: 3.115 Euro) im Monat beziehungsweise 37.800 Euro im Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt sie bundeseinheitlich bei 5.362,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürgerinnen und Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, liegt 2022 bei einem Jahresgehalt von 64.350 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sinkt in den alten Bundesländern auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). In den neuen Bundesländern steigt sie auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro).
Quelle: VR-Aktuell