- Ganz einfach zusätzliche Sicherheiten bieten
- Weniger Zinsaufwand
- Individuell angepasst
Ihre Bürgschaft: Liquidität schonen
Ihre Lieferanten oder Geschäftspartner wollen zusätzliche Sicherheiten? Mit der Bürgschaft der Frankfurter Volksbank Rhein/Main können Sie diese Forderung ohne Liquiditätseinbußen erfüllen.
Besser verstehen
Mehr Sicherheit für Kunden und Lieferanten: Zum Start einer neuen Geschäftsbeziehung können manche Lieferanten und Geschäftspartner zusätzliche Sicherheiten einfordern. Auch hier sind wir mit einer individuell an Ihre Bedürfnisse angepassten Bürgschaft Ihr verlässlicher Partner: Wir garantieren, dass Sie Ihre Verpflichtungen vertragsgerecht erfüllen – und Ihre Liquidität wird dabei geschont.
Individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst
Die Frankfurter Volksbank Rhein/Main bietet Ihnen je nach Anforderung genau die richtige Bürgschaft:
- Anzahlungsbürgschaft: Garantieren Sie Ihrem Kunden Rückzahlung seiner Anzahlung im Fall einer nicht erbrachten Leistung oder Lieferung
- Mietkautionsbürgschaft: Als Sicherheit bei Anmietung von Immobilien anstelle einer Kautionshinterlegung
- Gewährleistungsbürgschaft: Sicherung gegen Gewährleistungsansprüche Ihres Kunden bei Auslieferung der Ware
- Prozessbürgschaft: Bei noch nicht rechtskräftigem Urteil Zwangsvollstreckungen durchführen oder abwenden
- Vertragserfüllungsbürgschaft: Wir haften, wenn Sie Ihren Vertrag nicht erfüllen können
Persönlicher Vorteil
Ganzheitlich und maßgeschneidert: Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Unternehmenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.
Häufig gestellte Fragen
Die Bank tritt Ihnen gegenüber als Kreditgeber auf. Sollten Sie Ihrem Geschäftspartner gegenüber in Zahlungsverzug geraten, springt Ihre Bank mit diesem Kredit für Sie ein. Hierbei geht die Bank von einer sogenannten Eventualhaftung aus. Sie rechnet grundsätzlich damit, dass der Kreditnehmer eines Avalkredits die Forderung des Dritten begleicht. Erst wenn die Zahlung tatsächlich ausfällt, wird aus der Eventualhaftung eine echte Verbindlichkeit. Die Bank begleicht dann die offene Rechnung und tritt in die Position des Gläubigers gegenüber dem Kreditnehmer.
Bei einem Avalkredit übernimmt die Bank die Rolle des Schuldners. Deshalb ist der Avalkredit bzw. die Bankbürgschaft eine sehr starke Garantie für Ihren Geschäftspartner. Zudem ist der Avalkredit bzw. die Bankbürgschaft wesentlich unkomplizierter als zum Beispiel die Einrichtung von speziellen Sperrkonten oder die Einforderung anderer Sicherheiten.
Sie können Ihre Bürgschaft unter anderem für folgende Zwecke verwenden:
- Zur Anmietung von Geschäftsräumen
- Sicherheit für Vorauszahlungsleistungen
- Gestundete Zölle
- Erfüllung von Verträgen
- Risikoabsicherung bei noch nicht endgültigen Urteilen (Prozessbürgschaften)
- Erfüllung möglicher Ansprüche aus einer Gewährleistung