Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Als Privatkundin oder -kunde gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher und damit ist die Durchführung der Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Sie können sie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht abwählen oder deaktivieren.
Die Empfängerüberprüfung ist vom Gesetz her für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgesehen.
Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR bietet Ihnen Ihre Frankfurter Volksbank Rhein/Main eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung (IBAN) und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.
Als Ergebnis sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App,
Eingabe der Zahlenden | Bei Empfängerbank hinterlegte Stammdaten | Ergebnis der Empfängerüberprüfung | Hinweis |
---|---|---|---|
Max Mustermann | Max Mustermann und Marlene Mustermann | Übereinstimmung | Bei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus. |
max mustermann | Max Mustermann | Übereinstimmung | Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. |
M. Mustermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung | Wenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt. |
Max Musttermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung | Kleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschter Buchstabe etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt. |
Marlene Mustermann | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung | Zu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung. |
Elektro GmbH | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung | Sofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung. |
Max Mustermann | Max Mustermann | Prüfung nicht möglich | Eingegebener Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden. Dies kann vorkommen, wenn die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder wenn ein technisches Problem besteht oder wenn für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist. |
Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung startet ab dem 5. Oktober 2025. Dafür aktivieren die Banken und Sparkassen sukzessive die neue Empfängerüberprüfung. Deshalb kann es vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen an einige Kreditinstitute in den ersten Tagen noch nicht möglich ist.
Wenn Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.