Häufig gestellte Fragen
Woher bekommen Sie Ihre IBAN und Ihren BIC sowie die von Geschäftspartnern?
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Frankfurter Volksbank können Sie Ihrem Kontoauszug (unten rechts), der Rückseite Ihrer girocard oder dem Online-Banking entnehmen.
Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder dem Briefpapier Ihres Geschäftspartners entnehmen. Sollten Sie die Angaben dort nicht finden, sprechen Sie Ihren Geschäftspartner darauf an.
Welche Pflichtangaben benötigen Sie bei einer Überweisung?
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Welche Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate?
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (CI)
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers (IBAN)
- Mandatsreferenz
- Es ist auch möglich, dem Zahler die Mandatsreferenznummer nachträglich bekanntzugeben.
Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?
Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Euro-Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Creditor Identifier oder CI). Das ist eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und Sie als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Wo können Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
In Deutschland beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet (www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Kann die 14-Tage-Frist für die Versendung der Vorabankündigung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Zahlungsempfängers verkürzt werden?
Ja. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag versandt werden, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist, z.B. im Lastschriftmandat.