Mit einem Freistellungsauftrag beantragen Sie, dass Ihre Kapitalerträge erst ab einer gewissen Höhe besteuert werden. Erfahren Sie hier, wie Sie mit einem Freistellungsauftrag Ihren Freibetrag nutzen oder Sie einen bereits erteilten Auftrag anpassen. Auf diesem Weg, können Sie auch Anpassungen von Freistellungsaufträgen bei unseren Verbundpartnern Bausparkasse Schwäbisch Hall und Union Investment vornehmen.
Freistellungsauftrag ändern & erteilen: So geht's
Wie Sie mit einem Freistellungsauftrag Steuern sparen
Jedes Finanzinstitut (z.B. Bausparkassen, Banken oder Depotgesellschaften) bei dem Sie ein Konto zur Geldanlage (z.B. Depots, Tagesgeld- oder Festgeldkonten) führen, führt automatisch die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge an das Finanzamt ab. Das betrifft beispielsweise Kapitalerträge durch Zinserträge, Dividenden oder Erlöse aus Aktien bzw. Fondsverkäufen.
Um die Steuerlast für Sparer mit geringerem Sparguthaben zu reduzieren, steht jedem Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag zu, der nicht besteuert wird.
Wenn Sie diesen Freibetrag, auch Sparer-Pauschbetrag genannt, in Anspruch nehmen möchten, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, mit dem Ihre Kapitalerträge bis zu dem Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben. Das heißt, dass Sie bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen. Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer können Sie sich mit der Steuererklärung erstatten lassen.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Bei Ledigen und Minderjährigen liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro pro Jahr. Bei gemeinsam besteuerten Eheleuten / Lebenspartnern mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag liegt der Betrag bei 2.000 Euro.
Kann der Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Institute aufgeteilt werden?
Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots, kann der Sparer-Pauschbetrag auch auf mehrere Institute (Kreditinstitute, Bausparkassen usw.) verteilt werden. Sie müssen jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen.
Da die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten darf, sollten Sie zuvor grob abschätzen, wie viel Freibeträge für welches Konto notwendig sind.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Rentner und Kinder mit Kapitaleinkünften eine besonders interessante Alternative zum Freistellungsauftrag: Nach der Beantragung sind geringe Einkünfte, die den Grundfreibetrag nicht übersteigen, komplett steuerfrei.
Die Bescheinigung können Sie bei Bedarf beim Finanzamt beantragen.
Freistellungsauftrag ändern: So geht's
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank mithilfe eines Formulars einen Freistellungsauftrag unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen. Es ist nicht nötig, einen Freistellungsauftrag pro Depot oder Konto zu erstellen, nur pro Finanzinstitut.
Was geschieht, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Wenn Ihr Freistellungsauftrag nicht unbefristet erteilt wurde, gilt er ab dem 01. Januar und ist für ein Kalenderjahr gültig. Ist der erteilte Freistellungsauftrag unbefristet, behält dieser solange seine Gültigkeit, bis Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden. Eine Kündigung ist bis zum 31. Dezember möglich.
So ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag online
Bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main können Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag bequem und kostenfrei in Ihrem OnlineBanking oder direkt in einer Filiale in Ihrer Nähe ändern.
Über ihr Profil (rechts oben) unter "Steuern" > "Freistellungsauftrag" im OnlineBanking erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main sowie bei unseren Verbundpartnern. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag online zu ändern.

Wenn Sie einen neuen Freistellungsauftrag anlegen möchten oder noch nicht unser OnlineBanking verwenden, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular auf dieser Seite.