Mit einem Freistellungsauftrag beantragen Sie, dass Ihre Kapitalerträge erst ab einem bestimmten Betrag besteuert werden. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Freibetrag mit einem Freistellungsauftrag optimal nutzen und Ihren Auftrag anpassen. Auf diese Weise lassen sich auch Anpassungen von Freistellungsaufträgen bei unseren Verbundpartnern Bausparkasse Schwäbisch Hall und Union Investment vornehmen.
Freistellungsauftrag ändern und erteilen in OnlineBanking und App
Wie Sie mit einem Freistellungsauftrag Steuern sparen
Jedes Finanzinstitut (z.B. Bausparkassen, Banken oder Depotgesellschaften) bei dem Sie ein Konto zur Geldanlage (z.B. Depots, Tagesgeld- oder Festgeldkonten) führen, führt automatisch die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge an das Finanzamt ab. Das betrifft beispielsweise Kapitalerträge durch Zinserträge, Dividenden oder Erlöse aus Aktien bzw. Fondsverkäufen.
Um die Steuerlast für Sparer mit geringerem Sparguthaben zu reduzieren, steht jedem Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag zu, der nicht besteuert wird.
Wenn Sie diesen Freibetrag, auch Sparer-Pauschbetrag genannt, in Anspruch nehmen möchten, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, mit dem Ihre Kapitalerträge bis zu dem Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben. Das heißt, dass Sie bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen.
Freistellungsauftrag 2024 erteilen: So geht's
Um die Steuerbefreiung auf einen Kapitalertrag zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank mithilfe eines Formulars einen Freistellungsauftrag erteilen und dabei Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Es ist ausreichend, einen Freistellungsauftrag pro Finanzinstitut zu erstellen, nicht für jedes einzelne Depot oder Konto.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Bei Ledigen und Minderjährigen liegt der Sparer-Pauschbetrag, also der steuerfreie Betrag für Ihre Kapitalerträge, bei 1.000 Euro pro Jahr. Bei gemeinsam besteuerten Eheleuten / Lebenspartnern mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag liegt der Betrag bei 2.000 Euro.
Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots, kann der Sparer-Pauschbetrag auch auf mehrere Institute verteilt werden. Sie müssen jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen.
Da die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten darf, sollten Sie zuvor grob abschätzen, wie viel Freibeträge für welches Konto notwendig sind.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Wenn Ihr Freistellungsauftrag nicht auf unbefristete Zeit erteilt wurde, gilt er ab dem 1. Januar und läuft bis zum Ende des Kalenderjahres. Ein unbefristeter Freistellungsauftrag bleibt hingegen so lange gültig, bis Sie ihn ändern oder anpassen. Eine Kündigung des Freistellungsauftrags ist bis zum 31. Dezember möglich.
Was geschieht, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie gesetzlich verpflichtet 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Freistellungsauftrag ändern: So geht's
Bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main können Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag bequem und kostenfrei in Ihrem OnlineBanking, in der FVB Banking App oder direkt in einer Filiale in Ihrer Nähe ändern.
Freistellungsauftrag im OnlineBanking ändern
Über ihr Profil (rechts oben) unter "Steuern" > "Freistellungsauftrag" im OnlineBanking erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main sowie bei unseren Verbundpartnern. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag online zu ändern.
Wenn Sie einen neuen Freistellungsauftrag anlegen möchten oder noch nicht unser OnlineBanking verwenden, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular auf dieser Seite.
Freistellungsauftrag in der App ändern
In der FVB Banking App können Sie ebenfalls schnell Ihren Freistellungsauftrag ändern.
Über ihr Menü (rechts unten) unter "Services" > Menüpunkt "Steuern" > "Freistellungsauftrag" erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag direkt online für das aktuelle Jahr und das Folgejahr zu ändern.
Keinen Freistellungsauftrag erteilt? Abgeltungssteuer zurückholen
Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat und daher einen Steuerabzug auf seine Kapitalerträge, wie beispielsweise auf Dividenden, erhalten hat, kann sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP der Steuererklärung erstatten lassen. Die Anlage KAP dient dazu, Kapitaleinkünfte und die darauf gezahlten Steuern anzugeben, sodass zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückerstattet werden kann.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Rentner und Kinder mit Kapitaleinkünften eine attraktive Alternative zum Freistellungsauftrag. Mit dieser Bescheinigung bleiben geringe Einkünfte, die den Grundfreibetrag nicht übersteigen, komplett steuerfrei. Sie können die NV-Bescheinigung bei Bedarf beim Finanzamt beantragen.