Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitaleinkünfte (Kapitalerträge und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei für Sie. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Freibetrag mit einem Freistellungsauftrag optimal nutzen und Ihren Auftrag anpassen. Auf diese Weise lassen sich auch Anpassungen von Freistellungsaufträgen bei unseren Verbundpartnern Bausparkasse Schwäbisch Hall und Union Investment vornehmen.
Freistellungsauftrag ändern und erteilen
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Mit einem Freistellungsauftrag beantragen Sie, dass Ihre Kapitalerträge erst über der Freibetragsgrenze besteuert werden. Jedes Finanzinstitut (z.B. Bausparkassen, Banken oder Depotgesellschaften) bei dem Sie ein Konto zur Geldanlage (z.B. Depots, Tagesgeld- oder Festgeldkonten) führen, führt automatisch die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge an das Finanzamt ab. Das betrifft beispielsweise Kapitalerträge durch Zinserträge, Dividenden oder Erlöse aus Aktien bzw. Fondsverkäufen.
Um die Steuerlast für private Anleger zu reduzieren, steht jedem Steuerpflichtigen ein jährlicher Freibetrag zu, der nicht besteuert wird. Wenn Sie diesen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag.
Freistellungsauftrag 2025 – das gilt jetzt
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen und Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) angeben. Pro Finanzinstitut kann nur ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Eine Ausnahme von einzelnen oder mehreren privaten Konten / Depots ist nicht zulässig.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2025?
Bei Ledigen und Minderjährigen liegt der Sparer-Pauschbetrag, also der steuerfreie Betrag für Ihre Kapitalerträge, bei 1.000 Euro pro Jahr. Bei gemeinsam besteuerten Eheleuten / Lebenspartnern mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag liegt der Betrag bei 2.000 Euro.
Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots, kann der Sparer-Pauschbetrag auch auf mehrere Institute verteilt werden. Sie müssen jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen.
Der Freistellungsbetrag aller erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Bis wann muss der Freistellungsauftrag erteilt werden?
Ein Freistellungsauftrag muss in dem Kalenderjahr in dem die Kapitalerträge anfallen, erteilt werden. Eine rückwirkende Anlage für das Vorjahr ist nicht zulässig.
Jede Änderung des Freistellungsauftrages muss auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorgenommen werden. Bei der Herabsetzung des Freistellungsbetrages ist ein Unterschreiten des bereits verbrauchten Betrages nicht zulässig.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Ein Freistellungsauftrag gilt ab dem 1. Januar für das komplette Kalenderjahr, in dem er gestellt wird. Er kann unbefristet erteilt werden und bleibt gültig, bis ein neuer Auftrag erteilt oder der bestehende widerrufen wird.
Was geschieht, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie gesetzlich verpflichtet 25 Prozent Abgeltungssteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Freistellungsauftrag ändern: So geht's
Bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main können Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag bequem und kostenfrei in Ihrem OnlineBanking, in der FVB Banking App oder direkt in einer Filiale in Ihrer Nähe ändern.
Freistellungsauftrag im OnlineBanking ändern
Über ihr Profil (rechts oben) unter "Steuern" > "Freistellungsauftrag" im OnlineBanking erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main sowie bei unseren Verbundpartnern. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag online zu ändern.

Freistellungsauftrag in der App ändern
In der FVB Banking App können Sie ebenfalls schnell Ihren Freistellungsauftrag ändern.
Über ihr Menü (rechts unten) unter "Services" > Menüpunkt "Steuern" > "Freistellungsauftrag" erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freistellungsauftrag direkt online für das aktuelle Jahr und das Folgejahr zu ändern.
Anwendungsbeispiele für einen Freistellungsauftrag
1. Aufteilung des Freistellungsbetrages bei mehreren Kreditinstituten
Anleger, die bei mehrere Kreditinstituten Konten/ Depots besitzen, können ihren Freistellungsbetrag aufteilen. So wird sichergestellt, dass alle Kapitalerträge bis zum max. Sparer -Pauschbetrag steuerfrei bleiben.
2. Gemeinsame Nutzung des Freibetrags durch Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen bis zu max. 2.000 Euro. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag gilt für alle Einzel- und Gemeinschaftskonten /- depots der Ehe- /Lebenspartner. Am Jahresende findet automatisch eine ehegattenübergreifende /lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung statt.
Keinen Freistellungsauftrag erteilt? Abgeltungssteuer zurückholen
Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat und daher einen Steuerabzug auf seine Kapitalerträge, wie beispielsweise auf Dividenden, erhalten hat, kann sich die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP der Steuererklärung erstatten lassen.
Noch Fragen zum Freistellungsauftrag?
FAQ – Häufig gestellte Fraugen zum Freistellungsauftrag
Ja, Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder anpassen. Es ist einfach, den Betrag zu verändern. Diese Anpassung können Sie problemlos über unser Online-Banking oder durch Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice vornehmen.
Der Freistellungsauftrag kann bei mehreren Banken erteilt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass die Gesamtsumme der in Anspruch genommen Freibeträge nicht die Höchstgrenze des Sparer-Pauschbetrages überschreitet. Die, bei den einzelnen Banken in Anspruch genommenen Freibeträge werden jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.
Sollten Sie den Freistellungsauftrag nicht vollständig ausnutzen, verfällt der nicht genutzte Betrag am Ende des Jahres. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist ebenfalls nicht möglich. Es ist ratsam, den Freistellungsauftrag jedes Jahr an Ihre Kapitalerträge anzupassen.
Der Freistellungsauftrag kann nur für Kapitaleinkünfte auf inländischen Konten und Depots in Anspruch genommen werden. Für Einkünfte aus ausländischen Quellen gelten ggf. gesonderte gesetzliche Regelungen.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann für natürliche Personen, bei denen eine Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht in Betracht kommt, eine attraktive Alternative zum Freistellungsauftrag sein. Mit dieser Bescheinigung bleibt die Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug – anders als beim Freistellungsauftrag – betragsmäßig unbegrenzt. Sie können die NV-Bescheinigung bei ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.