Das europäische SEPA-Lastschriftverfahren standardisiert den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den EU- sowie den EWR-Ländern. Wie Sie Überweisungen und Lastschriften mit SEPA durchführen und welche Vorteile bestehen, erfahren Sie hier.
SEPA (Single Euro Payments Area): Der Euro-Zahlungsverkehrsraum
Was sind IBAN und BIC?
Jeder Kontoverbindung in der Europäischen Union (EU) ist eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN) zugeordnet. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig.
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr eine eindeutige Kennung als internationale Bankleitzahl, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Was sind die Vorteile von SEPA?
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite, einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Diese Standards erleichtern den Zahlungsverkehr in Europa und gestalten ihn effizienter sowie schneller.
Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen: Wie Sie SEPA nutzen
Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gibt es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit der Einheitswährung Euro für Europa.
Zahlungen und SEPA-Lastschriften
IBAN und BIC nutzen Sie bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-/EWR-Raum. Die Angabe des BIC (BankIdentifier Code) ist nur erforderlich bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. in die Schweiz, Monaco etc.)
Innerhalb der SEPA-Länder können Sie als Zahlungsempfänger mittels Lastschriften europaweit Zahlungen veranlassen. Hierfür vereinbaren Sie bitte ein Lastschriftmandat – das "SEPA-Lastschriftmandat" – und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin.
SEPA-Überweisungen
Dank SEPA können Sie auch einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Monaco, San Marino, in die Schweiz und die Vatikanstadt durchführen. Die Möglichkeit der Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Zudem haben Sie als Kunde der Frankfurter Volksbank gegen Gebühren die Möglichkeit, Echtzeit-Überweisungen, auch als "Instant Payments" bekannt, durchzuführen. Hierbei wird Geld vom Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden überwiesen. Der Zahlungsempfänger weiß umgehend, dass das Geld auf seinem Girokonto eingegangen ist.
Kartenzahlungen mit SEPA
Die girocard (Debitkarte), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen ebenfalls die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Frankfurter Volksbank profitieren Sie von den Vereinfachungen des europäischen Zahlungsverkehrs durch die SEPA-Zahlverfahren.
Welche Länder nutzen die SEPA-Zahlverfahren?
Zurzeit nutzen 36 Länder die SEPA-Zahlverfahren. Neben den 19 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen die SEPA-Zahlverfahren. Dies gilt außerdem für Andorra, Monaco, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt.
Was ist mit Zahlungen, die über SEPA hinausgehen?
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie zudem die eventuelle Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für Zahlungen höher als EUR 12.500,00 oder entsprechenden Gegenwert. Die Meldung ist von Ihnen über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Deutschen Bundesbank abzugeben. Zum AMS und weiteren Informationen gelangen Sie unter www.bundesbank.de (Service, Meldewesen, Außenwirtschaft, Elektronische Einreichung). Für telefonische Anfragen steht Ihnen aus dem deutschen Festnetz die Telefonnummer 0800 1234 111 (entgeltfrei) zur Verfügung.
Downloads, Formulare & Musteranschreiben
Gläubiger-Identifikationsnummer: Hier beantragen Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Übersicht wie die IBAN in den einzelnen Teilnehmerstaaten aufgebaut ist.
Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat das Kombimandat sowie Beispielschreiben zur Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Beispielformulare für das SEPA-Firmenlastschriftmandat
IBAN und BIC bei Geschäftspartnern erfragen
Umstellung Abbuchungsauftrag auf SEPA-Firmenlastschriftmandat
Anschreiben zum Wechsel einer Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ohne und mit Vorankündigung (Pre-Notification) - DOC-Datei zum Herunterladen
SEPA-Lastschriftmandat Standardfall einer wiederkehrenden Zahlung PDF-Datei zum individuellen Aus-/Befüllen
SEPA-Firmenlastschriftmandat Standardfall einer wiederkehrenden Zahlung. PDF-Datei zum individuellen Aus-/Befüllen
Häufig gestellte Fragen
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Frankfurter Volksbank können Sie Ihrem Kontoauszug (unten rechts), der Rückseite Ihrer girocard oder dem Online-Banking entnehmen.
Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder dem Briefpapier Ihres Geschäftspartners entnehmen. Sollten Sie die Angaben dort nicht finden, sprechen Sie Ihren Geschäftspartner darauf an.
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (CI)
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers (IBAN)
- Mandatsreferenz
Es ist auch möglich, dem Zahler die Mandatsreferenznummer nachträglich bekanntzugeben.
Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Euro-Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Creditor Identifier oder CI). Das ist eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und Sie als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
In Deutschland beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet (www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
Ja. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag versandt werden, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist, z.B. im Lastschriftmandat.