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Ein Paar fährt in einem Cabrio dem Sonnenuntergang entgegen

Vorsorgen mit mehr PS?

Das neue Altersvorsorgedepot - staatliche Förderung inklusive

Das neue Altersvorsorgedepot.
Vorsorgesparen mit staatlicher Förderung.

Richtig fürs Alter vorsorgen – so wichtig. Mit dem Altersvorsorgedepot geht das künftig noch besser. Denn der Staat zahlt kräftig mit. Ab 2027 startet die neue staatlich geförderte Altersvorsorge 1. Dann stehen auch die passenden Angebote bereit. Aktuell brauchen Sie noch nichts zu unternehmen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. So können Sie ab 2027 gut informiert handeln und Ihr persönliches Altersvorsorgedepot eröffnen.

Was jetzt für Sie wichtig ist:

  • Die richtige Vorsorge für später regeln – nicht trivial. Die gute Nachricht: Mit verständlichen Infos zum Altersvorsorgedepot und persönlicher Beratung sind wir an Ihrer Seite.
  • Mehr PS für Ihre Zukunftsvorsorge: Sparen mit staatlicher Förderung. Bis zu 540 Euro jährliche Zulagen sind möglich. Dazu noch bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und ein einmaliger Berufseinsteiger-Bonus.
  • Und Riester? Bestehende Riester-Verträge – wie die UniProfiRente – bleiben erhalten. Natürlich auch die Förderung. Sie haben einen Riester-Vertrag? Lassen Sie uns gerne sprechen und gemeinsam schauen, wie wir das Beste für Sie rausholen.
  • Gut beraten, besser entscheiden. Gerade bei so einem wichtigen Thema lohnt sich gute, persönliche Beratung. Dafür sind wir da – und mehrfach ausgezeichnet. Lassen Sie uns gerne sprechen.

 

3.

Mehr zum Riester-Vertrag

Was das neue Altersvorsorgegesetz für Ihren Riester-Vertrag bedeutet, können Sie hier nachlesen. Aktuelle Informationen finden Sie in unserer Übersicht.

4.

Sparen für später?

Losgelöst vom neuen Altervorsorgedepot: Mit MeinVermögen können Sie jederzeit starten – und in den passenden ETF-Mix investieren. Schon ab 25 Euro im Monat. Mehr erfahren und direkt online eröffnen.

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Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin.

 

1 Quelle: Altersvorsorgereformgesetz in der Fassung vom 17.04.2026, dem der Bundesrat am 08.05.2026 zugestimmt hat.