Riester-Rente und Altersvorsorgedepot
- Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge
- Neues Altersvorsorgedepot ab 2027 abschließbar
- Ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abschließbar
Riester-Rente und Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgereformgesetz bringt ab dem 1. Januar 2027 Veränderungen für die private Altersvorsorge.1 Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bei Union Investment gilt dabei ein klares Versprechen: Ihre Förderung und Beitragsgarantie bleiben bestehen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot eröffnen sich Ihnen allerdings mehr Möglichkeiten als bisher. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.
Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.
Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.
Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.
Rund um das Altersvorsorgereformgesetz kursieren viele Meldungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Riester-Bestandskunden zusammengefasst.
Die Reform erweitert Ihre Möglichkeiten für die Zukunft. Bestehende Riester-Verträge bleiben dabei vollumfänglich geschützt.
Die Riester-Rente wird mit einkommensabhängigen Zulagen gefördert, das Altersvorsorgedepot beitragsproportional — bis zu einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Welches Modell für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.
| Riester-Rente | |
|---|---|
| Position | Betrag |
| Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) | 60 EUR/Jahr |
| Grundzulage | 175 EUR |
| Kinderzulage (2 x 300 EUR) | 600 EUR |
| Gesamtzulage | 775 EUR |
| Gesamtbetrag im Depot | 835 EUR (60 EUR Eigenbeitrag + 775 EUR Zulage) |
| Förderquote | 1.292 % |
| Altersvorsorgedepot (AVD) | |
|---|---|
| Position | Betrag |
| Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) | 120 EUR/Jahr |
| Grundzulage (50 % auf 120 EUR) | 60 EUR |
| Kinderzulage (100 % auf 120 EUR x 2, bis max. 300 EUR pro Kind) | 240 EUR |
| Gesamtzulage | 300 EUR |
| Gesamtbetrag im Depot | 420 EUR (120 EUR Eigenbeitrag + 300 EUR Zulage) |
| Förderquote | 250 % |
Die individuelle Fördersituation hängt von weiteren Faktoren ab, etwa Ihrem Steuersatz und der Höhe Ihrer Eigenbeiträge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist in dieser Übersicht noch nicht berücksichtigt und kann den Vorteil zusätzlich vergrößern.
Union Investment begleitet 77 Prozent der UniProfiRente-Kunden bereits seit mindestens 15 Jahren.2 Ein solcher Anlagehorizont bietet die Möglichkeit, Marktschwankungen auszugleichen und vom langfristigen Wertzuwachs der Märkte zu profitieren. Genau auf diese Beständigkeit setzt Union Investment bei der Strategie für Ihre Altersvorsorge.
Bei 85 Prozent der UniProfiRente-Depots von Union Investment zeigt sich seit ihrer jeweiligen Eröffnung eine positive Wertentwicklung.2 Dieses Ergebnis wurde auch während anspruchsvoller Marktphasen erzielt. Es unterstreicht die Eignung einer langfristig ausgerichteten, fondsbasierten Anlage für die Altersvorsorge.
In der Vergangenheit haben das Zusammenspiel von eigenen Beiträgen und staatlichen Zulagen sowie die Entwicklung der Kapitalmärkte dafür gesorgt, dass das Vermögen der meisten UniProfiRente-Kunden gewachsen ist. Deren Depotbestand ist heute also höher als die Summe der eingezahlten Beträge. Dies verdeutlicht die Stärke der regelbasierten Kapitalanlagestrategie der UniProfiRente, die Union Investment seit 2003 kontinuierlich angepasst hat.
Wer über 20 Jahre hinweg 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (oder maximal 2.100 Euro jährlich, jeweils abzüglich der Zulagen)2 investiert hat, hat allein durch die Grundzulage insgesamt 3.500 Euro an staatlicher Förderung erhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern kommen über diesen Zeitraum weitere 12.000 Euro an Kinderzulagen hinzu. Diese staatlichen Zulagen fließen direkt in den Vertrag und erhöhen Ihr investiertes Kapital – unabhängig von der aktuellen Marktentwicklung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fondsanlage selbst Marktschwankungen unterliegt und dass Kosten und Gebühren anfallen, die das Ergebnis beeinflussen.
Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wie es mit Ihrem Riester-Vertrag weitergehen soll. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer Frankfurter Volksbank Rhein/Main.
Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik. Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen (diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt).
Sollte Ihr Rentenbeginn in den nächsten 1 bis 3 Jahren bevorstehen, müssen Sie nichts unternehmen. Union Investment wird Sie rechtzeitig vor Beginn der Auszahlphase über die bestehenden Möglichkeiten informieren.
Durch die Reform wird die Auszahlphase flexibler: Sie können entscheiden, ob Sie bei einer lebenslangen Rente bleiben wollen oder einen Auszahlplan wählen möchten, der mit Ihrem 85. Geburtstag endet. Der Unterschied: Für eine lebenslange Rente wird zu Beginn der Auszahlphase eine Versicherungsprämie fällig, die Ihrem Depotvermögen entnommen wird und somit die monatliche Auszahlung reduziert. Dieser Versicherungsbeitrag entfällt bei einem Auszahlplan mit Enddatum. Ihre monatliche Zahlung ist dadurch höher.
Union Investment informiert Sie rechtzeitig und berechnet Ihnen, wie hoch die beiden Optionen „Lebenslange Rente“ und „Auszahlplan“ voraussichtlich sein werden. Hier finden Sie alle Details zur Auszahlphase.
Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem am 08.05.2026 durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz (Mai 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
1 Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 8. Mai 2026.
2 Stichtag: 1. März 2026. Quelle: Union Investment.