So funktioniert's
Voraussetzungen für Gebührenverzicht
Bei allen von natürlichen Personen im Aktionszeitraum (01.07. bis 13.09.2026) abgeschlossenen „MeinVermögen“-Sparplänen mit einer Mindestsparrate von 25 Euro pro Monat verzichtet die Frankfurter Volksbank Rhein/Main auf die Berechnung des Serviceentgelts in Höhe von 1,79 % pro Jahr (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) für eine Sparrate (in einem oder summiert in mehreren Sparplänen) von maximal 1.000 Euro pro Monat, längstens bis zum 13.09.2027. Wird die Sparrate nach Ablauf des Aktionszeitraums erhöht, wird das Serviceentgelt auf die Differenz berechnet, also nur auf Grundlage des Erhöhungsbetrags.
Der Abschluss des Sparplans kann digital oder in der Bankfiliale erfolgen. Pro Kunde können mehrere Sparpläne im Aktionszeitraum abgeschlossen werden, allerdings bezieht sich der Verzicht des Serviceentgelts auf eine maximale Sparrate aller Sparpläne in Summe von 1.000 Euro pro Monat. Bei einer Kombination aus Einmalanlage und Sparplan richtet sich der Verzicht der Berechnung des Serviceentgelts ausschließlich auf den Teil des Volumens aus dem Sparplan.