Häufige gestellte Fragen
Sollte ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Ihren elektronischen Kontoauszug auch auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren.
Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Posteingang abrufen?
Ihre Dokumente werden für 10 Jahre in Ihrem Online-Postfach gespeichert.
Kann ich auch die Kreditkartenabrechnung in meinem elektronischen Postfach abrufen?
Ja, dies ist möglich. Sie können einen Auftrag zur Einstellung der Abrechnung in Ihr elektronisches Postfach über einen Berater in einer unserer Geschäftsstellen geben. Dann bekommen Sie die Abrechnung gesondert zu den Kontoauszügen in Ihr Postfach eingestellt.
Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?
Der elektronische Kontoauszug in Ihrem Online-Postfach ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.
Kostet der elektronische Kontoauszug etwas?
Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge und aller anderen Dokumente in Ihrem Online-Postfach sind für Sie kostenfrei.
Wird der elektronische Kontoauszug durch das Finanzamt anerkannt?
Die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges liegt generell im Ermessen des zuständigen Finanzamtes.
Bei Privatkunden ist generell von einer Akzeptanz des zuständigen Finanzamtes auszugehen.
Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?
Viele Kunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihrer elektronischen Dokumente über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der elektronischen Dokumente sind softwarespezifisch. Entsprechende Informationen, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.