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Das ändert sich 2026

Neues bei Steuern, Kindergeld, Pendlerpauschale und mehr

Mit dem Jahreswechsel sind für Beschäftigte, Verbraucher und Rentner viele neue Regeln und Gesetze in Kraft getreten. Ein Überblick zu Steuern, Rente, Altersvorsorge, und vielem mehr.

Änderungen 2026

Steuern

Beschäftige profitieren im neuen Jahr vom höheren Grundfreibetrag. Dieser liegt seit 1. Januar bei 12.348 Euro (für Ehepaare auf Euro 24.696 Euro) – damit bleibt mehr Geld vom Einkommen übrig. Parallel erhöht sich die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag: Dieser wird erst fällig, wenn mehr als 20.351 Euro an Steuern gezahlt werden müssen. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent greift 2026 erst ab einem Bruttoeinkommen von 69.879 Euro.

Mindestlohn und Minijobs

Seit Jahresbeginn liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro je Stunde statt wie bislang bei 12,82 Euro. Entsprechend steigt die Verdienstgrenze bei Minijobs von 556 auf 603 Euro.

Kindergeld

Eltern erhalten 2026 mehr Kindergeld. Pro Monat und Kind steigt es um vier Euro auf 259 Euro – ergibt ein jährliches Plus von 48 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag klettert auf 3.414 Euro je Elternteil. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern liegt unverändert bei 1464 Euro je Elternteil.

Rente und Krankenversicherung

Die Renten sollen nach einer ersten Prognose zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um 3,7 Prozent steigen. Ein Beschluss der Bundesregierung wird für das Frühjahr erwartet.

Mit der neuen Aktivrente können Rentner künftig pro Monat bis zu 2.000 Euro dazu verdienen. Im Regelfall sind lediglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, aber keine Einkommenssteuer. Gut zu wissen: Die Aktivrente gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben - also beispielsweise nicht für Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Personen, die vorzeitig in Rente gehen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen erneut – in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro im Jahr), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.450 Euro je Monat (101.400 Euro im Jahr). Bis zu diesen Bruttoeinkommen werden Beiträge zu Renten- und Krankenkasse fällig.

Die Bundesregierung plant für 2026 den Start der sogenannten Frühstart-Rente: Hiermit soll Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden, frühzeitig für eine private Altersvorsorge zu sparen. Nach den Plänen der Politik wird jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr einen staatlichen Zuschuss von zehn Euro pro Monat für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Das geplante Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden erstmals Kinder aus dem Geburtsjahrgang 2020 von der staatlichen Prämie für die Frühstart-Rente profitieren.

In diesem Jahr soll zudem die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge reformiert werden: Ein Altersvorsorgedepot soll laut einem Eckpunktepapier der Bundesregierung die vorhandene Unterstützung für die Riester-Rente ersetzen. Statt einer festen Grundzulage von 175 Euro soll es eine proportionale Zulage von bis zu 480 Euro geben, je nach Höhe der privat gesparten Beträge. Zudem ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind vorgesehen. Wie bisher bleibt ein Sonderausgabenabzug möglich: In diesem Fall macht der Sparer seine Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend, so dass die Auszahlungen besteuert werden. Doch anders als bislang können Sparer auch Anlagemodelle ohne Garantie wählen. Wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen nach den jetzigen Plänen fortführen. Auch ein Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot soll ermöglicht werden. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Deutschlandticket

Für das Deutschlandticket zahlen Verbraucher jetzt 63 statt bislang 58 Euro.

Pendlerpauschale, Kfz-Steuer und Führerscheine

Seit diesem Jahr gilt bei der Entfernungspauschale ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro gefahrenen Kilometer statt der bisherigen Staffelung. Von der Neuregelung galt dieser Satz erst ab Kilometer 21. Davon profitieren Beschäftigte mit kurzen Arbeitswegen.

Die Kfz-Steuer muss künftig als Jahresbeitrag geleistet werden. Eine Staffelung wie bei der Autoversicherung ist nicht mehr möglich.

Die Umtauschaktion für Führerscheine geht weiter: Bis 19. Januar 2026 müssen Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, in neue fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat generell Zeit (unabhängig vom Ausstellungsjahr und ob Papier- oder Scheckkartenformat) bis zum 19. Januar 2033. Scheckkartenführerscheine aus dem Jahren 2002 bis 2004 sind bis zum 19. Januar 2027 umzutauschen. Die Gebühren belaufen sich auf rund 25 Euro; zuzüglich der Kosten für ein biometrisches Passbild.

CO2-Abgabe und Energiekosten

Mit dem Jahreswechsel erhöhte sich der CO2-Preis von bislang 55 auf jetzt bis 65 Euro. Daher werden die Kosten für Sprit und Heizöl voraussichtlich steigen.

Entlastung für die Haushaltskasse könnten sinkende Netzentgelte und eine niedrigere Stromsteuer bieten. Zudem entfällt die Gasspeicherumlage.

Restaurantbesuche

Wie schon zur Coronazeit gilt jetzt wieder in Restaurants und bei anderen Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Damit

möchte die Bundesregierung die Gastrobranche stärken und einen Anreiz für niedrigere Preise setzen. Wichtig: Bei Getränken fallen weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer an.

 

Die genannten Informationen wurden zum Jahreswechsel 2025/2026 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.

Quellen: Bundesregierung; Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; ADAC; DIHK; Bausparkasse Schwäbisch Hall und andere