- Direkt vom Gehalt
- Garantiert und staatlich gefördert
- Sozialabgabefrei
Betriebliche Altersvorsorge: Als Arbeitnehmer für die Rente sparen
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den eigenen Lebensstandard auch im Alter zu halten. Eine Möglichkeit, neben einer privaten Rentenversicherung zu mehr Rente zu kommen, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt. Wie Sie mit der Betriebsrente Ihre Rentenlücke schließen, welche Vorteile sie Arbeitnehmern bietet und für wen sie sich lohnt, erfahren Sie hier.
Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Deutschland haben Sie seit 2002 den Rechtsanspruch, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren. Dabei bestehen unterschiedliche Varianten: Die arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Option.
1. Schritt: Die arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Einzahlung
In den meisten Fällen finanzieren Sie Ihre Betriebsrente aus Ihrem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung). Bei dieser arbeitnehmerfinanzierten Variante zieht Ihr Arbeitgeber monatlich oder auch jährlich einen bestimmten Geldbetrag von Ihrem Bruttogehalt ab und überweist diesen auf einen Vertrag zur Altersvorsorge. Alternativ können Sie auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) für eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge werden die Sparbeiträge für die bAV vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlt.
Bei beiden Varianten sparen Sie Steuern und Sozialabgaben durch staatliche Förderung und können so mehr Nettoeinkommen für Ihre Vorsorge einplanen. Seit 2018 Beiträge können Sie bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei einzahlen. Zusätzlich kommt bei einer Entgeltumwandlung in eine sozialabgabenfreie Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss hinzu. Bei Neuverträgen gegen Entgeltumwandlung ab 2019 ist der Arbeitgeber zu einer Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15% verpflichtet (für bestehende Verträge ab spätestens 01.01.2022).
Beispiel: Es werden monatlich 100 Euro aus Ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Weil Sie dabei Steuern und Sozialabgaben sparen, besteht lediglich ein Nettoaufwand von rund 50 Euro. Hinzu kommt ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro (15 %). Das ergibt eine Betriebsrente von 115 Euro.
2. Schritt: Die Auszahlung mit Rentenbeginn
Sobald Sie in Rente gehen, erhalten Sie dann durch Ihre bAV eine zusätzliche, garantierte Rente – und dies ein Leben lang. Alternativ können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.
Die unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersversorgung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Man unterscheidet fünf Varianten, die sogenannten Durchführungswege.
Direktversicherung
Die klassische und beliebteste Lösung der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.
Unterstützungskasse
Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen.
Pensionszusage
Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge am besten zu Ihnen passt, können wir am besten bei einem Gespräch in unserer Filiale gemeinsam herausfinden – hier finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe.
Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge geeignet?
Ob Azubi, Berufseinsteiger oder Arbeitnehmer 50+: Eine betriebliche Altersvorsorge ist meist eine gute Wahl.
Sie lohnt sich besonders für Arbeitnehmer, die
- Ihre Rentenlücke schließen möchten oder bereits vorsorgen und sich zusätzlich absichern wollen,
- im Angestelltenverhältnis arbeiten,
- einen Teil Ihres Gehalts in die Altersvorsorge einzahlen möchten.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter
Mit der Betriebsrente machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt, weil Sie einen bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei in Ihre Rente investieren dürfen. Zwar fallen für die Versicherungsleistungen in der Rentenzeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, der Steuersatz ist dann jedoch häufig niedriger als während der Erwerbszeit.
Die Vorteile der bAV auf einen Blick:
- Sie erhalten ab Rentenbeginn eine garantierte, lebenslange Zusatzrente.
- Sie profitieren von Steuervorteilen und sparen Sozialabgaben.
- Durch Steuervorteile und einen Arbeitgeberzuschuss können Sie mehr Geld für die Altersvorsorge einsetzen.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich für Sie um die Vertragsangelegenheiten.
- Sie können statt einer zusätzlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen.
- Zusätzlich können Sie einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz mitversichern.
Wie Sie eine bAV abschließen
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ihr Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Form der betrieblichen Altersversorgung (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) er im Unternehmen anbietet.
Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung? Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Beratungsgespräch.
Riester-Rente: Eine mögliche Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu einer wichtigen Säule der Altersvorsorge: Den geförderten Vorsorgeverträgen. Lohnt sich die bAV nicht für Sie, besteht für Arbeitnehmer die Option der Riester-Rente. Riester-Verträge sind private Rentenversicherungen oder Fondssparpläne, die staatlich gefördert sind. So erhalten Sie zum einen Zulagen des Staates, zum anderen lassen sich die Beiträge von der Steuer absetzen.
Häufig gestellte Fragen
Die Auszahlung kann ab dem 62. Lebensjahr erfolgen. Sie können dann entschieden, ob Sie Ihr Kapital lieber als Einmalbetrag oder in Raten erhalten wollen.
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Beiträge anzupassen.