Krankenzusatzversicherung für Mitglieder
- Günstige Tarife sichern
- Risiko von hohen Zuzahlungen minimieren
Krankenzusatzversicherung für Mitglieder
Mitglieder der Frankfurter Volksbank Rhein/Main können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankenzusatzversicherungen aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN ergänzen und dabei besonders günstige Tarife nutzen. Als Mitglied können Sie aus drei speziellen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen, welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist und dabei Ihren Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnvorsorge, Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen reduzieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur eine Grundversorgung. Die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder eine neue Brille werden nicht immer komplett getragen. Mit der privaten Krankenzusatzversicherung der R+V minimieren gesetzlich Krankenversicherte das Risiko von hohen Zuzahlungen.
Die R+V-Krankenzusatzversicherung bietet Mitgliedern besonders günstige Leistungen
Mit zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen der R+V haben Sie die Möglichkeit, weitere Leistungen für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern.
Entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist. Als Mitglied Ihrer Frankfurter Volksbank Rhein/Main haben Sie mit classic, comfort und premium drei attraktive Tarife zur Auswahl. Durch die Kombination der Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnbehandlungen und, je nach Tarif, kieferorthopädische Behandlungen erhalten Sie einen attraktiven Preisvorteil gegenüber der Absicherung mit den entsprechenden Einzeltarifen.
Leistungen | Mitgliederclassic (M3U) | Mitglieder comfort (M2U) | Mitglieder premium (M1U) |
Sehhilfen1, Augen-Laser-Operation | Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen | Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Zahnersatz, Regelversorgung | 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil | 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil | 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil Höherwertige Versorgung bei Zahnersatz |
Zahnersatz, privatärztliche, höherwertige Versorgung | 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil | 70 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3 | 90 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3 |
Kieferorthopädische Leistungen für Kinder (Bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre wird) | --- | 70 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 500 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer | 90 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 1.000 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer |
Leistungshöchstgrenzen für Zahnersatz (außer bei Unfällen) | --- | Im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR Im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR Im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR Im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR In den ersten 4 Kalenderjahren somit bis zu 10.000 EUR Ab dem 5. Kalenderjahr keine Höchstgrenze | |
Professionelle Zahnreinigung | 100 % einmal pro Kalenderjahr | ||
Kunststoff-Füllungen | 100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung | ||
Parodontosebehandlung6 Wurzelbehandlung6 | 100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung |
Die R+V bietet weitere Möglichkeiten zur Absicherung. Informieren Sie sich über die Tarife für
Eine detaillierte Beschreibung der Tarife Mitglieder classic (M3U), Mitglieder comfort (M2U) und Mitglieder premium (M1U) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.
1 Anzahlunabhängig
2 Der erstattungsfähigen Kosten
3 Jedoch mindestens 100% GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), maximal die nach Vorleistung der GKV und aus anderen Versicherungen verbleibenden Restkosten
4 Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV.
5 Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV.
6 Keine Leistungspflicht besteht insbesondere für zahnärztliche Leistungen, die zusätzlich zu den Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden und für Leistungen, für die die GKV nicht leistet, weil mit dem Zahnarzt eine Vereinbarung über eine privatzahnärztliche Behandlung getroffen wird oder weil er kein Vertragszahnarzt ist. Eine GKV-Vorleistung ist vorab in Anspruch zu nehmen.
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Fragen oder Unsicherheit zur Krankenzusatzversicherung oder anderen Versicherungen klären wir gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch in einer unserer Filialen vor Ort. Gemeinsam finden wir für Sie einen bedarfsgerechten, maßgeschneiderten Schutz.
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