Altersvorsorgedepot
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot.
Das Altersvorsorgedepot verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung, verzichtet jedoch auf die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Sie haben dann die Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließen. Das bedeutet, dass es mehr Spielraum für Renditechancen gibt. Beachten Sie jedoch, dass höhere Chancen am Kapitalmarkt typischerweise auch mit mehr Risiken verbunden sind. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.
Sicherheit oder höhere Chancen – künftig können Sie sich für eine Altersvorsorge mit oder ohne Garantie entscheiden.
Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge können Sie zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und einer lebenslangen Rente wählen.
Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der Riester-Rente, bei der staatliche Zulagen einkommensabhängig gewährt werden.
Für die ersten 360 Euro eigener Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Dadurch wird vor allem die private Altersvorsorge von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern gestärkt.
| Eigenbetrag pro Jahr | Förderquote | Zulage |
|---|---|---|
| 120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro | 50 Prozent | Bis zu 180 Euro |
| Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro | 25 Prozent | Bis zu 360 Euro |
Die Grundzulage beträgt also bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können zusätzlich Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile hinzukommen.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für jeden selbst eingezahlten Euro eine Kinderzulage von 1 Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage wird auf den Vertrag des Elternteils ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.
Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist der Einstieg daher besonders attraktiv.
Geförderte Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Sie zusätzliche Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auszahlungen, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In der Rentenphase ist dieser oft geringer als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten Beiträgen ist später nur der Ertragsanteil zu versteuern.1
Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Darüber hinaus sind Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und die meisten Selbstständigen zulageberechtigt.
Auch Ehepartnerinnen oder -partner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten, selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.
Die Entwicklung Ihres Altersvorsorgedepots hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Förderung für Sie drin ist – und wie sich Ihr Altersvorsorgedepot insgesamt entwickeln könnte.
Kostengünstig & transparent
Für alle, die unkompliziert in einen weltweiten Aktienfonds investieren möchten – in einer aktiven ETF-Variante, ohne Garantie.
Anlage: Ein weltweiter Aktien-ETF und ein Renten-ETF. Sie bestimmen selbst, wie viel in Aktien und wie viel in Anleihen fließt – der Aktienanteil kann 100 Prozent betragen.
Vor Rentenbeginn: Es erfolgt eine Reduktion des Aktienanteils – fünf Jahre vor Rentenbeginn auf 50 Prozent, zwei Jahre vor Rentenbeginn auf 30 Prozent (Lebenszyklusmodell).
Auszahlphase: Teilhabe am Kapitalmarkt mit der am Ende der Ansparphase bestehenden Aufteilung auf Aktien- und Renten-ETF. Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag.
Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.
Aktiv gemanagt & aktienbetont
Für alle, die stärker am Kapitalmarkt teilhaben möchten und auf aktives globales Fondsmanagement setzen – ohne Garantie, dafür länger voll am Kapitalmarkt investiert.
Anlage: Aktiv gemanagtes, weltweites Aktienfonds-Portfolio.
Vor Rentenbeginn: Intelligentes Ablaufmanagement, das zehn Jahre vor Rentenbeginn über einen innovativen Kapitalanlagemechanismus starke Kursschwankungen reduziert.
Auszahlphase: Die innovative Steuerung Ihres Auszahlplans ermöglicht weiterhin die Teilhabe am Kapitalmarkt. Die Auszahlung erfolgt mindestens bis zum 85. Geburtstag.
Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.
Planbar & garantiert
Für alle, denen Sicherheit am wichtigsten ist und die trotzdem an den Chancen des Kapitalmarkts partizipieren möchten.
Anlage: Ausgewogenes weltweites Aktien- und Rentenportfolio – so lange wie möglich am Kapitalmarkt investiert.
Garantie: Ja – 100 Prozent auf Beiträge und Zulagen zum Ende der Ansparphase.
Vor Rentenbeginn: Kapitalanlagemechanismus, der bei hoher Sicherheit (100-prozentige Garantie zu Beginn der Auszahlphase) zusätzliche Renditechancen ermöglicht.
Auszahlphase: Die innovative Steuerung Ihres Auszahlplans ermöglicht weiterhin die Teilhabe am Kapitalmarkt. Die Auszahlung erfolgt mindestens bis zum 85. Geburtstag.
Hinweis: Weitere Produktdetails folgen.
Haben Sie Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot? Möchten Sie wissen, welche Vorsorge am besten zu Ihnen passt? Oder wünschen Sie sich eine persönliche Berechnung, welche Förderung für Sie möglich wäre? Unsere Beraterinnen und Berater sind gern persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer Frankfurter Volksbank Rhein/Main.
Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zum Gesamtrisikoindikator, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthalten das individuelle Produktinformationsblatt und die Produktinformationen. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG oder auf https://union-investment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf https://www.union-investment.de/beschwerde.
Union Investment Management GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.
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Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen, soweit nicht anders angegeben: 23.10.2026
1 Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.