Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet
Fördermittel für neue Heizungen und energieeffizientes Sanieren weiter erhältlich
Immobilienbesitzer können weiterhin mit staatlicher Förderung rechnen, wenn sie in Klimaschutz investieren und Gebäude energieeffizient sanieren. Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es laut Förderbank KfW, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. „Auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes sind die staatlichen Fördermittel eine wichtige finanzielle Unterstützung für alle, die ihre Immobilien energieeffizient sanieren möchten“, sagt Florian Obermaier, Abteilungsleiter Öffentliche Förderkredite bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main. Die Mittel werden von der staatlichen Förderbank KfW ausgezahlt.
BEG-Heizungsförderung für Wohngebäude (Programm 458):
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit).
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen differenziert. Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro,
30 Prozent für zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro,
10 Prozent für zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommen um einen pauschalen und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
BEG-Heizungsförderung für Nichtwohngebäude (Programm 522):
Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche – zusätzlich 197 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, zusätzlich 118 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 bis 1.000 Quadratmeter, zusätzlich 79 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 Quadratmeter.
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche, um drei Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 Quadratmeter, um zwei Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude bis 1.000 Quadratmeter, um ein Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.
BEG-Förderung für energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (Programm 261):
Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von 5 Prozent auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Grundsätzlich gilt:
Die Förderung ist laut KfW nur möglich, sofern entsprechende Bundesmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die genannten Informationen wurden im Juli und August 2026 nach bestem Wissen sorgfältig recherchiert. Eine Haftung jeglicher Art ist dennoch ausgeschlossen.
Quelle: KfW, Stand der Information: 21. Juli 2026