Zahlungskontengesetz

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen gemäß §§ 5 bis 9 ZKG, 47 Absatz 2 ZKG
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten