Individuell: Ihre Betriebshaftpflichtversicherung

Sie können nicht ausschließen, dass Ihnen oder Ihren Mitarbeitern einmal ein Fehler unterläuft. Aber: Sie können dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bestens geschützt ist – mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Vorteile einer Berufshaftpflichtversicherung

Als Unternehmer können Sie aufgrund von Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden, die durch Ihr schuldhaftes Handeln entstanden sind, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Hinzu kommt eine Produkthaftung: Als Produzent oder Importeur müssen Sie möglicherweise auch dann für Schäden aufgrund eines Produktmangels haften, wenn Sie kein Verschulden trifft. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie solche Ansprüche aus Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden absichern.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ganzheitlich und maßgeschneidert: Allein aufs Internet sollte man sich nicht verlassen. Mit einer guten Beratung lässt sich oft noch mehr aus Konditionen und Tarifen herausholen. Wer sich nicht gut auskennt, läuft außerdem Gefahr, durch falsche Eingaben im Onlinerechner selbst ein ungeeignetes Angebot zu erzeugen. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.

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Häufig gestellte Fragen

Für welche Berufe ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Haftpflichtversicherung ist für alle beratenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater, Notare und Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichern sich damit gegen mögliche Beratungsfehler ab.

Welche Leistungen übernimmt die von der Frankfurter Volksbank Rhein/Main vermittelte Betriebshaftpflichtversicherung genau?

Im Falle eines Vermögensschadens prüfen wir, ob die an Ihr Unternehmen gestellten Forderungen berechtigt sind. Sind Sie tatsächlich dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen, wird die Schadenssumme im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme beglichen. Bei überhöhten oder unberechtigten Forderungen werden diese abgewehrt, falls nötig auch vor Gericht, inklusive Übernahme der Prozesskosten.

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Wir beraten Sie gerne.

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