Auslandszahlungsverkehr mit ISO 20022
- Neue Standards für Ihren Zahlungsverkehr
- Alle wichtigen Informationen für die Umstellung
- Jetzt Systeme und Prozesse anpassen
Auslandszahlungsverkehr mit ISO 20022
Mit der ISO-Norm 20022 ändert sich der Standard für den globalen Zahlungsverkehr. Der neue Standard modernisiert Ihre Auslandstransaktionen. Für Unternehmen, die noch das DTAZV-Format nutzen und unstrukturierte Adressdaten pflegen, ist es nun Zeit zu handeln. Zusätzlich werden ältere SEPA-Dateiformate abgelöst und unter bestimmten Bedingungen strukturierte Adressangaben eingeführt. Prüfen Sie, ob Anpassungen in Ihren Zahlungsprozessen erforderlich sind.
Die ISO-Norm 20022 ist ein internationaler Standard für Datenaustausch von Finanzdaten. Sie definiert neue einheitliche XML-basierte pain-Formate.pain steht für „Payment Initiation“.
Mit diesen einheitlichen Nachrichtenformaten werden strukturierte Daten für den weltweiten Zahlungsverkehr und andere Finanztransaktionen bereitgestellt. Die Daten fließen vom Absender bis zum Empfänger und zwischen den Banken.
Durch ISO 20022 sollen Zahlungsformate weltweit harmonisiert, die Datenqualität erhöht und Prozesse leichter automatisierbar werden.
Grundsätzlich ist der komplette Zahlungsverkehr von der Umstellung der Formate betroffen. Besonders relevant ist die Änderung für Unternehmen, die Zahlungsaufträge als Datei erzeugen und an ihre Bank übertragen, zum Beispiel:
Bei Zahlungen mit Auslandsbezug werden im ISO 20022-Format – wie bisher – die Adressdaten der beteiligten Parteien angegeben. Die neuen Formate nutzen allerdings bevorzugt strukturierte Adressfelder. Das heißt, dass jede Adressangabe in einem dafür definierten Feld steht. Bei Adressen in Deutschland gehören beispielsweise der Name der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl, die Stadt und das Land jeweils in ein eigenes Feld.
Ab dem 14. November 2026 akzeptieren Banken nur noch strukturierte oder hybride Adressangaben. Wir empfehlen Ihnen, vollständig strukturierte Adressdaten zu verwenden.
Im November besteht für Unternehmen ein zusätzlicher Handlungsbedarf bei bestimmten SEPA-Dateien und den Adressangaben.
Die Voraussetzungen, unter denen die Pflicht zur Übermittlung von Adressdaten bei SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greift, bleiben unverändert. Neu ist die Anforderung an das Format: vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert (hybrid) statt bisher unstrukturiert.
Innerhalb des heute schon genutzten ISO 20022-Standards steht ein Versionsupdate an. Mehr Informationen dazu finden Sie auch beim Deutschen Kreditinstitut. Ab dem 14. November 2026 werden bei Zahlungsaufträgen ausschließlich folgende XML-Formate entgegengenommen:
Effizient und persönlich
International aufgestellt
Maximal variabel