Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber und vom Staat beim Sparen unterstützen und nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen.
Die VL-Anlage: Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Der Bonus vom Arbeitgeber:
Vermögenswirksame Leistungen
Gut zu wissen
Besser verstehen
Profitieren Sie als Arbeitnehmer von den vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers. Ob VL-Fondssparen, VL-Bausparen oder betriebliche Altersvorsorge - die Anlageform bestimmen Sie selbst.
Zusätzliche Unterstützung vom Staat: Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze unterstützt Sie der Staat zusätzlich mit einer staatlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie (letztere gilt nur beim VL-Bausparen). Weitere Informationen dazu finden Sie unter FAQs.
Persönlicher Vorteil
Ganzheitlich und maßgeschneidert: Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, bei dem Sie als Kunde im Mittelpunkt stehen. Wir nehmen uns im Beratungsgespräch die Zeit, Ihre Lebenssituation sorgfältig zu analysieren und können somit optimal auf Ihre Ziele und Wünsche eingehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren.
- Gewissenhafte Beratung - in aller Ruhe
- Kompetent, persönlich und natürlich kostenlos
- Individuelle Finanzkonzepte und optimal auf Sie zugeschnittene Produktempfehlungen
Häufig gestellte Fragen
Das hängt von dem für Sie maßgeblichen Tarifvertrag bzw. von Ihrer vertraglichen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab. Der maximale Arbeitgeber-Zuschuss beträgt 480 Euro pro Jahr.
Auch wenn viele Arbeitgeber diese zahlen, so besteht dazu keine gesetzliche Pflicht. Es kann jedoch eine Verpflichtung aufgrund eines Tarifvertrages bestehen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Personalabteilung.
Beim Fondssparen gibt Ihnen der Staat bis zu einer Sparsumme von 400 Euro eine Prämie von 20% dazu. Beim Bausparen wird eine jährliche Höchstsparsumme von 470 Euro mit 9% Prämie gefördert.
Beim Fondssparen liegt die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen bei 20.000 Euro und für Verheiratete bei 40.000 Euro. Beim Bausparen sind es 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für verheiratete Personen.
Die Wohnungsbauprämie gilt nur beim Bausparen. Auf die jährlich geförderte Höchstsparsumme von 512 Euro bzw. von 1.024 Euro für Ehepartner gibt der Staat eine Prämie von 8,8% dazu. Hierbei sind zusätzliche Einzahlungen in den Bausparvertrag nötig.
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Frankfurter Volksbank vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
Chancen & Risiken
Chancen
Beim VL-Fondssparen Partizipation an steigenden Kursen der Aktienmärkte.
Risiken
Bei einer Fondsanlage kann neben dem Risiko marktbedingter Kursschwankungen ein Ertragsrisiko sowie das Risiko des Anteilwertrückganges wegen Zahlungsverzug oder -unfähigkeit einzelner Aussteller (Emittenten) bzw. Vertragspartner bestehen. Gegebenenfalls können einzelfondsspezifisch zusätzliche Risiken wie zum Beispiel ein erhöhtes Kursschwankungsrisiko oder Wechselkursrisiko aufgrund des Anlagespektrums oder der Fondsverwaltungstechniken auftreten.